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Innopulse Consulting
Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Innopulse Consulting GmbH für die Nutzung der Website innopulse.io und der von der Innopulse Consulting GmbH angebotenen Leistungen.

Zuletzt aktualisiert: April 2026

1. Geltungsbereich und Parteien

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln das Verhältnis zwischen:

Innopulse Consulting GmbH, Gotthardstrasse 30, 6300 Zug, Switzerland (nachfolgend «Innopulse», «wir» oder «uns»), UID CHE-219.727.921;

und

jeder natürlichen oder juristischen Person, die mit Innopulse einen Vertrag über die Erbringung von Leistungen abschliesst oder die Website innopulse.io anderweitig nutzt (nachfolgend «Kunde» oder «Sie»).

Diese AGB gelten für alle Verträge, Offerten, Leistungsbeschriebe (SoW) und Lieferungen zwischen Innopulse und dem Kunden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Innopulse hat ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Angebotene Leistungen

Innopulse erbringt folgende Leistungskategorien:

  • IT-Beratung (Strategie, Architektur, Anbieterauswahl, CTO-as-a-Service)
  • Individuelle Softwareentwicklung (Webanwendungen, interne Tools, APIs, Datensysteme)
  • Beratung und Umsetzung zur EU-AI-Act- und DSGVO- / revDSG-Compliance
  • SaaS-Produktentwicklung und Launch-Unterstützung
  • Suchmaschinenoptimierung und organische Wachstumsberatung
  • Programme zur digitalen Transformation

Der konkrete Umfang jedes Mandats wird in einer schriftlichen Offerte, einem Angebot oder einem zwischen Innopulse und dem Kunden vereinbarten Leistungsbeschrieb festgelegt.

3. Vertragsabschluss

Informationen auf der Website, einschliesslich Leistungsbeschreibungen und indikativer Preise, stellen eine Aufforderung zur Aufnahme von Verhandlungen (invitatio ad offerendum) dar und kein verbindliches Angebot. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn:

  • Der Kunde eine von Innopulse ausgestellte schriftliche Offerte oder einen Leistungsbeschrieb annimmt, oder
  • Innopulse die Bestellung des Kunden schriftlich (einschliesslich per E-Mail) bestätigt, oder
  • Ein Rahmenvertrag von vertretungsberechtigten Personen beider Parteien unterzeichnet wird.

Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von Innopulse schriftlich bestätigt werden.

4. Mandat und Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Leistungsbeschrieb oder der Offerte. Änderungen, Ergänzungen oder Reduktionen des vereinbarten Umfangs («Change Requests») sind schriftlich zu vereinbaren und können zu Anpassungen bei Honorar, Zeitplan und Ressourceneinsatz führen.

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet Innopulse die fachgerechte, sorgfältige Erbringung der Leistungen nach allgemein anerkannten Branchenstandards (Werkvertrag oder Auftrag nach OR, je nach Mandatsmodell), nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.

Liefertermine sind grundsätzlich indikativ, sofern sie im Leistungsbeschrieb nicht ausdrücklich als fix («Fixtermin») bezeichnet sind.

5. Honorare und Zahlungsbedingungen

Honorare werden in Schweizer Franken (CHF) oder Euro (EUR) angegeben, wie im jeweiligen Leistungsbeschrieb spezifiziert. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle angegebenen Honorare zuzüglich Schweizer MwSt. oder anwendbarer ausländischer Mehrwertsteuer.

Innopulse rechnet typischerweise nach einem der folgenden Modelle ab, wie im Leistungsbeschrieb festgelegt:

  • Festpreis: zahlbar nach den im Leistungsbeschrieb definierten Meilensteinen (typischerweise: 30 % bei Unterzeichnung, 40 % zur Halbzeit, 30 % bei Abnahme).
  • Zeit und Aufwand: monatliche Rechnungsstellung auf Basis von Stundennachweisen zum vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.
  • Retainer: monatliche Pauschale, im Voraus in Rechnung gestellt für eine definierte Kapazitätszuteilung.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zahlbar, sofern im Leistungsbeschrieb keine abweichende Frist festgelegt ist. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Kunde ohne Mahnung in Verzug. Es gilt ein Verzugszins von 5 % p. a., weitergehende rechtliche Ansprüche bleiben vorbehalten.

Angemessene Auslagen (Reisekosten, Drittleistungen, für die Lieferung erforderliche Lizenzen) werden gesondert zu Selbstkosten in Rechnung gestellt, sofern nicht ausdrücklich im Leistungsbeschrieb enthalten.

6. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, die für die erfolgreiche Erbringung der Leistungen erforderliche angemessene Mitwirkung zu leisten, einschliesslich:

  • Rechtzeitige Bereitstellung von Informationen, Systemen und Ansprechpersonen, die für das Mandat erforderlich sind
  • Benennung einer primären Ansprechperson mit Entscheidungsbefugnis
  • Prüfung und Rückmeldung zu Liefergütern innerhalb der vereinbarten Fristen
  • Bereitstellung einer funktionierenden, rechtskonformen technischen Umgebung für das Deployment, soweit anwendbar
  • Sicherstellung, dass alle Innopulse bereitgestellten Daten, Inhalte oder Materialien rechtmässig verarbeitet werden dürfen

Verzögerungen aufgrund mangelnder Mitwirkung des Kunden können zu Anpassungen des Zeitplans und zusätzlichen Kosten für Leerzeiten zum vereinbarten Stundensatz führen.

7. Geistiges Eigentum

Vorbehaltlich der vollständigen Bezahlung aller fälligen Honorare gewährt Innopulse dem Kunden eine ausschliessliche, dauerhafte, weltweite und übertragbare Lizenz zur Nutzung der spezifisch für den Kunden gemäss Leistungsbeschrieb entwickelten Liefergüter für dessen Geschäftszwecke.

Innopulse behält sämtliche Rechte an seinem vorbestehenden geistigen Eigentum, Methoden, Frameworks, Vorlagen, internen Bibliotheken und allgemeinem Know-how («Innopulse Background IP»). Soweit Background IP in ein Liefergut einfliesst, gewährt Innopulse dem Kunden eine nicht ausschliessliche, dauerhafte, gebührenfreie Lizenz zur Nutzung dieses Background IP in der im Liefergut integrierten Form.

In Liefergütern enthaltene Open-Source-Komponenten unterliegen ihren jeweiligen Lizenzen. Innopulse dokumentiert wesentliche Open-Source-Abhängigkeiten auf Anfrage.

Innopulse darf den Kunden und die allgemeine Art des Mandats in seinem Portfolio und Marketingmaterial referenzieren, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.

8. Vertraulichkeit

Jede Partei verpflichtet sich, alle von der anderen Partei erhaltenen nicht öffentlichen Informationen («Vertrauliche Informationen») streng vertraulich zu behandeln, sie nur für den Zweck des Mandats zu verwenden und sie mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen zu schützen (mindestens jedoch mit angemessener Sorgfalt).

Diese Pflicht besteht für die Dauer von fünf (5) Jahren über die Beendigung des Mandats hinaus fort. Sie gilt nicht für Informationen, die: (i) der empfangenden Partei vor der Offenlegung rechtmässig bekannt waren; (ii) ohne Pflichtverletzung öffentlich verfügbar sind oder werden; (iii) unabhängig und ohne Nutzung der Vertraulichen Informationen entwickelt wurden; oder (iv) aufgrund zwingenden Rechts oder gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen, sofern die andere Partei vorab informiert wird, soweit rechtlich zulässig.

9. Gewährleistung

Innopulse gewährleistet, dass die Leistungen mit der fachlichen Kompetenz, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit erbracht werden, die von einem qualifizierten Schweizer IT-Beratungs- und Softwareentwicklungsunternehmen erwartet werden.

Der Kunde hat Liefergüter unverzüglich zu prüfen und allfällige Mängel innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Mängel, die trotz sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden konnten, sind innerhalb derselben Frist nach Entdeckung anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige innerhalb dieser Fristen, gilt das Liefergut als genehmigt.

Für ordnungsgemäss und fristgerecht angezeigte wesentliche Mängel wird Innopulse nach eigener Wahl die betroffenen Leistungen innerhalb einer angemessenen Frist nachbessern oder neu erbringen. Schlägt die Nachbesserung oder Neulieferung wiederholt fehl, kann der Kunde (i) das Honorar angemessen mindern oder (ii) vom betroffenen Liefergut zurücktreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit zwingendes Recht dies zulässt.

10. Haftungsbeschränkung

Innopulse haftet unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für jede weitere Haftung, die nach zwingendem Schweizer Recht nicht beschränkt werden kann.

Für leichte Fahrlässigkeit ist die Gesamthaftung von Innopulse wie folgt beschränkt:

  • Je einzelnem Mandat: auf die vom Kunden für dieses Mandat in den 12 Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis tatsächlich bezahlten Gesamthonorare;
  • In jedem Fall: ausgeschlossen für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust, entgangene Geschäftschancen und Schäden Dritter, soweit zwingendes Recht dies zulässt.

Die vorstehenden Beschränkungen gelten für alle Ansprüche, unabhängig von der Rechtsgrundlage (Vertrag, unerlaubte Handlung, Gesetz), soweit rechtlich zulässig.

11. Schadloshaltung

Der Kunde stellt Innopulse von allen Ansprüchen Dritter frei, die entstehen aus: (i) der Nutzung von Liefergütern durch den Kunden ausserhalb des Umfangs der gewährten Lizenz; (ii) vom Kunden bereitgestellten Inhalten oder Daten, die Rechte Dritter verletzen oder anderweitig rechtswidrig sind; (iii) der Verletzung der Pflichten des Kunden aus diesen AGB oder dem Leistungsbeschrieb.

12. Laufzeit und Kündigung

Das Mandat läuft für den im Leistungsbeschrieb angegebenen Zeitraum. Fehlt eine Laufzeitangabe, kann jede Partei das Mandat mit einer Frist von dreissig (30) Kalendertagen schriftlich auf Ende eines Kalendermonats kündigen.

Jede Partei kann das Mandat aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung kündigen, insbesondere bei:

  • Wesentlicher Verletzung dieser AGB oder des Leistungsbeschriebs, die nicht innerhalb von 14 Tagen nach schriftlicher Aufforderung behoben wird;
  • Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder dessen Ablehnung mangels Masse gegen die andere Partei;
  • Schwerer Verletzung der Vertraulichkeit;
  • Wiederholtem und ungerechtfertigtem Zahlungsverzug des Kunden.

Bei Beendigung stellt Innopulse alle bis zum Wirksamkeitsdatum erbrachten Leistungen in Rechnung, einschliesslich zugesagter, aber noch nicht fakturierter Arbeit. Bis zur Beendigung fertiggestellte Liefergüter werden im aktuellen Zustand und vorbehaltlich vollständiger Bezahlung übertragen.

13. Unterbeauftragung

Innopulse darf zur Erbringung von Teilen der Leistungen Subunternehmer (Mitglieder seines Partnernetzwerks oder andere qualifizierte Dritte) beiziehen. Innopulse bleibt dem Kunden gegenüber für die Leistung der Subunternehmer verantwortlich, als hätte Innopulse die Leistungen selbst erbracht.

14. Datenschutz

Beide Parteien halten die anwendbaren Datenschutzgesetze ein, einschliesslich des Schweizer revDSG und der EU-DSGVO. Soweit Innopulse personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schliessen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO und Art. 9 revDSG ab. Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Innopulse zu eigenen Zwecken richtet sich nach unserer Datenschutzerklärung.

15. Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllung aufgrund von Ereignissen ausserhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs, einschliesslich Naturkatastrophen, bewaffneter Konflikte, Terrorismus, Pandemien, allgemeiner Streikmassnahmen, Ausfälle von Versorgungsunternehmen, grossangelegter Cyberangriffe oder behördlicher Massnahmen. Die betroffene Partei hat die andere unverzüglich zu benachrichtigen und sich angemessen um die Minderung der Auswirkungen zu bemühen.

16. Schlussbestimmungen

16.1 Formerfordernisse

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB oder des Leistungsbeschriebs bedürfen der Schriftform (einschliesslich E-Mail in einer Form, die eine Identifikation des Absenders erlaubt). Dies gilt auch für einen Verzicht auf dieses Formerfordernis.

16.2 Abtretung

Der Kunde darf Rechte oder Pflichten aus einem Vertrag mit Innopulse ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Innopulse nicht abtreten, ausser an einen Rechtsnachfolger im Rahmen einer Fusion, Übernahme oder Vermögensübertragung.

16.3 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien ersetzen die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

16.4 Gesamte Vereinbarung

Diese AGB bilden zusammen mit dem jeweiligen Leistungsbeschrieb die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien hinsichtlich des Gegenstands und ersetzen alle früheren mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen zum selben Gegenstand.

17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese AGB und jeder darunter abgeschlossene Vertrag unterliegen dem materiellen Recht der Schweiz, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Kollisionsnormen.

Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Zug, Schweiz. Innopulse behält sich das Recht vor, auch am Sitz des Kunden zu klagen.

Ist der Kunde Konsument im Sinne des Schweizer Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht, bleiben zwingende Konsumentenschutzbestimmungen am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Kunden unberührt.