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Innopulse Consulting
Für: Öffentliche Verwaltung

EU AI Act für die öffentliche Verwaltung: Pflichten als Betreiber

Aktualisiert: 2026-09

Kurz gesagt

Öffentliche Stellen treffen als Betreiber von Hochrisiko-KI zusätzliche Pflichten, insbesondere die Grundrechte-Folgenabschätzung. Der erste Schritt ist ein vollständiges Verzeichnis der eingesetzten KI-Systeme — das in den meisten Verwaltungen noch nicht existiert.

In der öffentlichen Verwaltung ist KI längst im Einsatz, oft ohne dass sie als solche geführt wird: Assistenzfunktionen in Fachanwendungen, Texterkennung, Vorsortierung von Anliegen, Chatbots auf dem Portal. Diese Systeme kommen häufig als Funktion eines beschafften Produkts ins Haus, nicht als eigenes KI-Projekt.

Der EU AI Act trifft öffentliche Stellen als Betreiber, und in bestimmten Konstellationen mit zusätzlichen Pflichten gegenüber privaten Betreibern — namentlich der Grundrechte-Folgenabschätzung bei Hochrisiko-Systemen und der Anzeige gegenüber der Aufsicht.

Das praktische Problem ist deshalb nicht die Bewertung, sondern der Bestand. Wer nicht weiss, welche KI im Haus läuft, kann weder einordnen noch abschätzen. Und das Wissen ist über Fachbereiche und Beschaffungsvorgänge verteilt.

So geht’s

  1. 01

    Bestand über die Fachbereiche erheben

    Systematisch abfragen, welche Anwendungen KI-Funktionen enthalten — auch dort, wo sie als Zusatzfunktion eines beschafften Produkts kamen.

  2. 02

    Herkunft pro System klären

    Festhalten, ob das System selbst entwickelt, beschafft oder als Funktion mitgeliefert wurde. Daraus folgt die Rolle als Anbieter oder Betreiber.

  3. 03

    Nach Artikel 6 und Anhang III einordnen

    Prüfen, welche Systeme in die Hochrisiko-Kategorie fallen. Verwaltungsnahe Einsatzfelder sind in Anhang III mehrfach genannt.

  4. 04

    Grundrechte-Folgenabschätzung ansetzen

    Für Hochrisiko-Systeme die FRIA planen und die Anzeige gegenüber der Aufsicht mitdenken.

  5. 05

    Menschliche Aufsicht real machen

    Dokumentieren, welche Person eine Entscheidung prüfen und überschreiben kann — und ob sie das System hinreichend versteht.

  6. 06

    Das Verzeichnis pflegbar halten

    Die Einordnung an den Beschaffungsprozess koppeln, damit neue Systeme nicht wieder unbemerkt hinzukommen.

Warum es hier passt

Team-Workspaces bilden die verteilte Realität einer Verwaltung ab: Fachbereiche tragen ihre Systeme selbst ein, die Gesamtsicht bleibt zentral.

Prüffähige PDF-Reports sind das Format, das eine Aufsichts- oder Revisionsprüfung tatsächlich verlangt.

Die Klassifizierung mit Rechtszitaten macht nachvollziehbar, warum ein System eingeordnet wurde wie es eingeordnet wurde — bei einer Verwaltung zählt die Begründung mehr als das Ergebnis.

Häufige Fragen

Gilt der AI Act auch für Kantone und Gemeinden?

Der AI Act ist EU-Recht. Für Schweizer Stellen ergibt sich die Relevanz vor allem aus EU-Bezügen, aus Beschaffungsvorgaben und aus Anforderungen von Partnern. Die konkrete Betroffenheit gehört im Einzelfall geklärt.

Was ist eine Grundrechte-Folgenabschätzung?

Eine strukturierte Bewertung der Auswirkungen eines Hochrisiko-KI-Systems auf Grundrechte. Öffentliche Stellen, die solche Systeme betreiben, sind dazu verpflichtet und müssen sie der Aufsicht anzeigen.

Wir haben KI nur als Funktion in beschaffter Software.

Das ist der häufigste Fall — und ändert nichts an der Betreiberrolle. Die Einordnung erfolgt nach dem System und seinem Einsatzzweck, nicht danach, wie es ins Haus kam.

Wo fangen wir an?

Beim Bestand. Ohne vollständiges Verzeichnis der eingesetzten KI-Systeme ist jede weitere Arbeit Stückwerk.

Ersetzt das eine Rechtsberatung?

Nein. Das Werkzeug liefert Bestand, Einordnung und Nachweis. Die rechtliche Beurteilung bleibt bei der zuständigen Stelle und ihren Berater/-innen.

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