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Innopulse Consulting
Für: SaaS-Anbieter

EU AI Act für SaaS-Anbieter: wenn das Produkt selbst das KI-System ist

Aktualisiert: 2026-09

Kurz gesagt

Wer eine KI-Funktion in ein SaaS-Produkt einbaut, wird unter dem EU AI Act in aller Regel Anbieter — mit weiterreichenden Pflichten als ein blosser Nutzer. Zugleich fragen Enterprise-Kunden im Einkauf zunehmend nach genau diesem Nachweis.

Fast jedes SaaS-Produkt hat inzwischen eine KI-Funktion: ein Assistent, eine Zusammenfassung, eine Klassifizierung, eine Vorhersage. Für den Anbieter ändert das die Rolle grundlegend. Er nutzt KI nicht nur, er bringt sie in Verkehr — und wird damit unter dem AI Act zum Anbieter.

Die Anbieterrolle ist die anspruchsvollere Seite des Gesetzes. Sie umfasst je nach Risikoeinstufung technische Dokumentation, Risikomanagement, Transparenz gegenüber Nutzenden und Anforderungen an Aufsicht und Protokollierung.

Der kommerzielle Druck kommt dabei oft vor dem regulatorischen. Enterprise-Einkauf und öffentliche Auftraggeber fragen im Beschaffungsprozess nach der Einordnung der KI-Funktionen. Wer die Frage nicht beantworten kann, verliert den Deal, lange bevor eine Aufsicht sich meldet.

So geht’s

  1. 01

    KI-Funktionen im Produkt abgrenzen

    Klar benennen, welche Funktionen KI-Systeme im Sinne des Gesetzes sind — und welche schlichte Regellogik sind, auch wenn das Marketing sie KI nennt.

  2. 02

    Einsatzzweck je Funktion festhalten

    Die Einordnung folgt dem Zweck. Eine Zusammenfassung ist etwas anderes als eine Bewertung von Personen oder eine Entscheidungsempfehlung.

  3. 03

    Nach Artikel 6 klassifizieren

    Pro Funktion einordnen und die Begründung festhalten, nicht nur das Ergebnis.

  4. 04

    Transparenz im Produkt umsetzen

    Prüfen, wo Nutzende über den KI-Einsatz zu informieren sind, und diese Hinweise im Interface verankern statt in den AGB zu verstecken.

  5. 05

    Nachweis für den Einkauf aufbereiten

    Einen exportierbaren Report vorhalten, der im Beschaffungsprozess eines Kunden vorgelegt werden kann.

  6. 06

    An den Release-Prozess koppeln

    Neue KI-Funktionen gehen laufend live. Die Einordnung gehört in die Definition of Done, nicht in ein Compliance-Projekt.

Warum es hier passt

Die verifizierbaren öffentlichen Compliance-URLs adressieren genau den kommerziellen Fall: Ein Kunde kann den Status prüfen, ohne dass jemand ein PDF heraussucht.

Klassifizierung nach Artikel 6 in Minuten passt zum Release-Rhythmus eines SaaS — eine Einordnung, die Wochen dauert, wird übersprungen.

Team-Workspaces erlauben es Produkt, Legal und Engineering, am selben Nachweis zu arbeiten, statt drei Versionen zu pflegen.

Häufige Fragen

Werden wir wirklich zum Anbieter?

In aller Regel ja, wenn Sie ein KI-System unter eigenem Namen in Verkehr bringen — auch wenn das zugrunde liegende Modell von einem Dritten stammt. Die konkrete Einordnung klärt die Klassifizierung.

Zählt ein zugekauftes Modell im eigenen Produkt?

Das Modell stammt von einem Dritten, das System bieten Sie an. Diese Konstellation ist der Normalfall und ändert an der Anbieterrolle in der Regel nichts.

Was verlangen Enterprise-Kunden konkret?

Meist eine nachvollziehbare Einordnung der KI-Funktionen und einen Nachweis, dass die Pflichten adressiert sind. Der kommerzielle Zeitdruck liegt fast immer vor dem regulatorischen.

Müssen wir jede kleine KI-Funktion einordnen?

Jedes KI-System im Sinne des Gesetzes ja, aber die Tiefe richtet sich nach dem Risiko. Viele Funktionen fallen in niedrige Kategorien mit entsprechend geringem Aufwand.

Ersetzt das eine Rechtsberatung?

Nein. Sie erhalten strukturierte Klassifizierung und Dokumentation; bei heiklen Grenzfällen bleibt juristische Beratung sinnvoll.

Arbeiten Sie an etwas Ähnlichem?

AI Risk Check

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