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EU AI Act

EU AI Act Artikel 5: Verbotene KI-Praktiken im Detail

Artikel 5 verbietet acht KI-Praktiken absolut. Unterbewusste Manipulation, Social Scoring, biometrische Echtzeitüberwachung — was jede Praxis konkret ausschliesst.

Leutrim Miftaraj
Leutrim Miftaraj
Gründer & CEO
·3 min Lesezeit

Artikel 5 ist der härteste Teil des EU AI Act: acht Praktiken sind absolut verboten, egal welche Konformitätsbewertung. Die Verbote gelten seit 2. Februar 2025 — also bereits sechs Monate vor der Hauptregulierung. Bussgelder bis zu 35 Mio. EUR oder 7% des weltweiten Jahresumsatzes.

Dieser Leitfaden erklärt in sieben Abschnitten das regulatorische, technische und operative Bild rund um Artikel 5 EU AI Act und absolute Verbote: was die Anforderungen konkret sind, wer wann betroffen ist, wie Sie implementieren — und was typische Fehler sind, die DACH-Unternehmen machen.

Die Norm, die bereits gilt

Artikel 5 ist der härteste Teil des EU AI Act: acht Praktiken sind absolut verboten, egal welche Konformitätsbewertung. Die Verbote gelten seit 2. Februar 2025 — also bereits sechs Monate vor der Hauptregulierung. Bussgelder bis zu 35 Mio. EUR oder 7% des weltweiten Jahresumsatzes. Die praktische Frage ist: Wen trifft das konkret, und ab wann? Im Bereich Artikel 5 EU AI Act und absolute Verbote ist die Antwort selten binär — es gibt einen Anwendungsbereich, in dem die vollen Anforderungen greifen, und Grenzfälle, die Einzelfallprüfung brauchen.

Die folgenden Punkte umreissen den harten Kern dessen, was zu wissen ist:

- Artikel 5(1)a: Unterbewusste manipulative Techniken
- Artikel 5(1)b: Ausnutzung von Schwächen (Alter, Behinderung, sozial)
- Artikel 5(1)c: Social Scoring durch Behörden
- Artikel 5(1)f: Emotionserkennung am Arbeitsplatz/Schule

Die untersagten Praktiken einzeln

Die folgenden Punkte sind der operative Kern von Artikel 5 EU AI Act und absolute Verbote — das, was tatsächlich in Prozessen, Verträgen und Systemen abgebildet sein muss. Jeder Punkt hat Implementierungskonsequenzen, die über reine Compliance hinausgehen und die Geschäftspraxis formen.

  • Artikel 5(1)a: Unterbewusste manipulative Techniken
  • Artikel 5(1)b: Ausnutzung von Schwächen (Alter, Behinderung, sozial)
  • Artikel 5(1)c: Social Scoring durch Behörden
  • Artikel 5(1)f: Emotionserkennung am Arbeitsplatz/Schule
  • Artikel 5(1)h: Echtzeit-Gesichtserkennung im öffentlichen Raum (Ausnahmen)
  • Bussgelder bis zu 35 Mio. EUR oder 7% des weltweiten Jahresumsatzes

Wo gewöhnliche Anwendungen an die Grenze stossen

Von der Theorie zur Umsetzung: Artikel 5 EU AI Act und absolute Verbote erfordert meist mehrere parallele Workstreams. Ein typischer Projektplan sieht drei Phasen:

Emotionserkennung am Arbeitsplatz

In der Schweiz, Deutschland und Österreich gelten teilweise unterschiedliche Regeln und Marktrealitäten. Für Artikel 5 EU AI Act und absolute Verbote bedeutet das konkret:

Die eigene Systemlandschaft daran prüfen

Wer mit Artikel 5 EU AI Act und absolute Verbote beginnen will, hat einen klaren nächsten Schritt: eine strukturierte Gap-Analyse zwischen Ist- und Soll-Zustand. Der Aufwand hängt davon ab, wie viele Systeme betroffen sind und wie gut der Ist-Zustand dokumentiert ist; Gespräche mit den Fachbereichen machen dabei den grösseren Teil aus.

Über den Autor
Leutrim Miftaraj
Leutrim Miftaraj
Gründer & CEO · Innopulse Consulting

Gründer und leitender Ingenieur von Innopulse Consulting. MSc Innovation Management (FFHS). Autor von „Identity Over Discipline".

Topics
eu ai act artikel 5verbotene kisocial scoring euki manipulation verbot
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