Artikel 5 ist der härteste Teil des EU AI Act: acht Praktiken sind absolut verboten, egal welche Konformitätsbewertung. Die Verbote gelten seit 2. Februar 2025 — also bereits sechs Monate vor der Hauptregulierung. Bussgelder bis zu 35 Mio. EUR oder 7% des weltweiten Jahresumsatzes.
Dieser Leitfaden erklärt in sieben Abschnitten das regulatorische, technische und operative Bild rund um Artikel 5 EU AI Act und absolute Verbote: was die Anforderungen konkret sind, wer wann betroffen ist, wie Sie implementieren — und was typische Fehler sind, die DACH-Unternehmen machen.
Die Norm, die bereits gilt
Artikel 5 ist der härteste Teil des EU AI Act: acht Praktiken sind absolut verboten, egal welche Konformitätsbewertung. Die Verbote gelten seit 2. Februar 2025 — also bereits sechs Monate vor der Hauptregulierung. Bussgelder bis zu 35 Mio. EUR oder 7% des weltweiten Jahresumsatzes. Die praktische Frage ist: Wen trifft das konkret, und ab wann? Im Bereich Artikel 5 EU AI Act und absolute Verbote ist die Antwort selten binär — es gibt einen Anwendungsbereich, in dem die vollen Anforderungen greifen, und Grenzfälle, die Einzelfallprüfung brauchen.
Die folgenden Punkte umreissen den harten Kern dessen, was zu wissen ist:
- Artikel 5(1)a: Unterbewusste manipulative Techniken
- Artikel 5(1)b: Ausnutzung von Schwächen (Alter, Behinderung, sozial)
- Artikel 5(1)c: Social Scoring durch Behörden
- Artikel 5(1)f: Emotionserkennung am Arbeitsplatz/Schule
Die untersagten Praktiken einzeln
Die folgenden Punkte sind der operative Kern von Artikel 5 EU AI Act und absolute Verbote — das, was tatsächlich in Prozessen, Verträgen und Systemen abgebildet sein muss. Jeder Punkt hat Implementierungskonsequenzen, die über reine Compliance hinausgehen und die Geschäftspraxis formen.
- Artikel 5(1)a: Unterbewusste manipulative Techniken
- Artikel 5(1)b: Ausnutzung von Schwächen (Alter, Behinderung, sozial)
- Artikel 5(1)c: Social Scoring durch Behörden
- Artikel 5(1)f: Emotionserkennung am Arbeitsplatz/Schule
- Artikel 5(1)h: Echtzeit-Gesichtserkennung im öffentlichen Raum (Ausnahmen)
- Bussgelder bis zu 35 Mio. EUR oder 7% des weltweiten Jahresumsatzes
Wo gewöhnliche Anwendungen an die Grenze stossen
Von der Theorie zur Umsetzung: Artikel 5 EU AI Act und absolute Verbote erfordert meist mehrere parallele Workstreams. Ein typischer Projektplan sieht drei Phasen:
Emotionserkennung am Arbeitsplatz
In der Schweiz, Deutschland und Österreich gelten teilweise unterschiedliche Regeln und Marktrealitäten. Für Artikel 5 EU AI Act und absolute Verbote bedeutet das konkret:
Die eigene Systemlandschaft daran prüfen
Wer mit Artikel 5 EU AI Act und absolute Verbote beginnen will, hat einen klaren nächsten Schritt: eine strukturierte Gap-Analyse zwischen Ist- und Soll-Zustand. Der Aufwand hängt davon ab, wie viele Systeme betroffen sind und wie gut der Ist-Zustand dokumentiert ist; Gespräche mit den Fachbereichen machen dabei den grösseren Teil aus.

