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Innopulse Consulting

Softwarepartner auswählen: was vor der Beauftragung zu prüfen ist

Für: Auftraggeber ohne eigene IT-Abteilung

Aktualisiert: 2026-09

Kurz gesagt

Bei der Auswahl eines Softwarepartners entscheiden weniger die Referenzen als vier vertragliche Punkte: Wem gehört das Ergebnis, wer hat Zugang zu den Systemen, wie sieht eine Übergabe aus, und was passiert, wenn die Zusammenarbeit endet.

Die Auswahl eines Softwaredienstleisters wird meist entlang von Referenzen und Preis geführt. Beide sagen wenig darüber aus, wie es zwei Jahre später aussieht — wenn das Projekt läuft, das Team gewechselt hat und eine Änderung ansteht.

Diese Liste konzentriert sich auf die Punkte, die genau dann zählen. Sie ist für Auftraggeber ohne eigene IT-Abteilung geschrieben, die eine fachliche Beurteilung der Arbeit selbst nicht leisten können.

Die Checkliste

  1. 01

    Referenzen auf Vergleichbarkeit prüfen

    Nicht ob Referenzen vorhanden sind, sondern ob sie zu Ihrem Vorhaben passen: ähnliche Grösse, ähnliche Fachlichkeit, ähnliche Betriebsanforderungen. Ein Referenzprojekt aus einer anderen Grössenordnung sagt wenig.

    Erledigt, wenn: Mindestens eine Referenz ist nach Grösse und Fachlichkeit vergleichbar, und Sie haben mit dem dortigen Auftraggeber gesprochen.

  2. 02

    Rechte am Ergebnis vertraglich klären

    Wem gehören Quellcode, Gestaltung und Dokumentation nach Bezahlung. Diese Frage klingt selbstverständlich und ist es in Verträgen regelmässig nicht.

    Erledigt, wenn: Der Vertrag überträgt die Rechte am Arbeitsergebnis ausdrücklich, und mitverwendete Fremdbestandteile sind benannt.

  3. 03

    Zugang zu Konten und Infrastruktur sichern

    Domain, Hosting, Repository und Drittdienste sollten auf Ihre Konten laufen, mit dem Dienstleister als Berechtigtem. Läuft es umgekehrt, ist ein Wechsel praktisch blockiert.

    Erledigt, wenn: Alle produktiven Konten stehen auf Ihr Unternehmen, und Sie haben unabhängigen Zugang.

  4. 04

    Vertragsmodell zur Klarheit des Vorhabens passend wählen

    Festpreis verlangt eine klare Spezifikation und bestraft Änderungen. Aufwandsbasiert verlangt Steuerungsfähigkeit auf Ihrer Seite. Beide funktionieren; das falsche Modell für die Lage funktioniert nicht.

    Erledigt, wenn: Das gewählte Modell passt zum Klärungsgrad des Vorhabens, und der Umgang mit Änderungen ist geregelt.

  5. 05

    Übergabefähigkeit von Anfang an einfordern

    Dokumentation, nachvollziehbare Bereitstellung und Verzicht auf undokumentierte Eigenbauten. Der Massstab ist, ob ein anderer Dienstleister das Projekt übernehmen könnte.

    Erledigt, wenn: Es ist vertraglich vereinbart, welche Dokumentation zu liefern ist und in welchem Zustand.

  6. 06

    Personenabhängigkeit ansprechen

    Klären, wer konkret arbeitet und was bei einem Wechsel passiert. Bei kleinen Dienstleistern ist die Abhängigkeit von einzelnen Personen real und sollte offen benannt sein.

    Erledigt, wenn: Die arbeitenden Personen sind benannt, und für den Fall eines Wechsels ist ein Vorgehen vereinbart.

  7. 07

    Ausstieg vorab regeln

    Was passiert bei Kündigung: Übergabe des Quellcodes, Übertragung der Konten, eine Frist für die Begleitung. Nach dem Zerwürfnis ist das nicht mehr verhandelbar.

    Erledigt, wenn: Der Vertrag beschreibt die Leistungen bei Beendigung, einschliesslich einer Übergabefrist.

  8. 08

    Betrieb nach der Fertigstellung klären

    Wer betreibt, überwacht und aktualisiert nach dem Projektende, und zu welchen Bedingungen. Ein Projekt ohne geklärten Betrieb erzeugt spätestens im zweiten Jahr ein Problem.

    Erledigt, wenn: Es liegt eine Vereinbarung zu Wartung, Reaktionszeiten und Aktualisierungen vor.

Häufige Fehler

  • Die Domain oder das Hosting läuft auf den Dienstleister. Ein Wechsel wird damit von dessen Mitwirkung abhängig.
  • Ein Festpreis wird für ein Vorhaben vereinbart, dessen Umfang noch unklar ist. Beide Seiten verlieren dabei — der Auftraggeber Flexibilität, der Dienstleister Marge.
  • Der Betrieb nach der Fertigstellung wird nicht geregelt. Aktualisierungen unterbleiben, und nach zwei Jahren steht eine unerwartete Sanierung an.
  • Referenzen werden gelesen, aber nie angerufen. Das Gespräch mit einem früheren Auftraggeber liefert regelmässig mehr als die gesamte Ausschreibungsunterlage.

Was diese Checkliste nicht abdeckt

  • Diese Liste betrifft die Auswahl und den Vertrag, nicht die fachliche Beurteilung der Arbeit selbst. Dafür braucht es Fachkenntnis auf Ihrer Seite oder eine unabhängige Begleitung.
  • Vertragsrechtliche Formulierungen gehören in juristische Hände. Die Punkte hier benennen, worüber zu sprechen ist, nicht wie es zu formulieren ist.
  • Für öffentliche Auftraggeber gelten die Regeln des Beschaffungsrechts, die den Ablauf weitgehend vorgeben und hier nicht abgebildet sind.
  • Preisvergleiche sind bewusst ausgeklammert, weil Angebote ohne vergleichbaren Leistungsumfang keine belastbare Grundlage bilden.

Übergeordnete Leistung: Individualsoftware-Entwicklung

Häufige Fragen

Woran erkennt man einen ungeeigneten Partner ohne Fachkenntnis?

An der Art der Rückfragen. Wer vor dem Angebot nach Nutzung, Betrieb und Randfällen fragt, hat vergleichbare Projekte gemacht. Wer sofort einen Preis nennt, meist nicht.

Ist ein grosser Dienstleister die sicherere Wahl?

Nicht zwangsläufig. Grössere Häuser bieten mehr Ausfallsicherheit bei Personalwechseln, kleinere oft mehr Aufmerksamkeit. Entscheidend ist, ob Ihr Vorhaben für den Partner relevant gross ist.

Sollte man mehrere Angebote einholen?

Ja, aber nur mit identischer Grundlage. Angebote auf unterschiedlich verstandene Anforderungen sind nicht vergleichbar und führen zu einer Auswahl nach dem falschen Kriterium.

LM
Fachlich verantwortet von
Founder & CEO · MSc Innovation Management (FFHS) · Autor von «Identity Over Discipline»
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