Der wirtschaftlich Berechtigte — international Ultimate Beneficial Owner oder UBO — ist die natürliche Person, der ein Vermögenswert, eine Gesellschaft oder eine Struktur letztlich zuzurechnen ist oder die darüber die Kontrolle ausübt. Der Begriff steht im Zentrum der Geldwäschereibekämpfung und der Transparenzvorschriften, weil er verhindern soll, dass sich Personen hinter Rechtsträgern verbergen.
Warum immer eine natürliche Person gesucht wird
Der entscheidende Gedanke ist die Durchsicht. Eine Gesellschaft kann nicht wirtschaftlich berechtigt sein, weil sie selbst wieder jemandem gehört. Deshalb wird die Beteiligungskette so lange verfolgt, bis am Ende eine natürliche Person steht. Bei einer Struktur mit mehreren Ebenen — eine Holding, die eine Gesellschaft hält, die ihrerseits an einem Vehikel beteiligt ist — bedeutet das, die Beteiligung durchzurechnen. Eine Person mit fünfzig Prozent an einer Holding, die sechzig Prozent an einer Gesellschaft hält, ist an dieser Gesellschaft mit dreissig Prozent durchgerechnet beteiligt.
Die Schwellen laufen auseinander
Die praktisch schwierigste Eigenschaft des Begriffs ist, dass es keine weltweit einheitliche Schwelle gibt. In der Europäischen Union gilt eine Schwelle von 25 Prozent. In Indien liegt sie bei 10 Prozent, in Südafrika bei 5 Prozent. Die Schweiz kennt ihr eigenes Regime, und die Vereinigten Staaten haben mit dem Corporate Transparency Act eigene Meldepflichten eingeführt. Eine Person kann damit in einer Struktur meldepflichtig sein und in einer anderen, bei identischer Beteiligung, nicht. Wer eine einzige Schwelle auf alle Strukturen anwendet, arbeitet bequem, aber im Prüfungsfall angreifbar.
Kontrolle ohne Kapitalanteil
Die Beteiligungsschwelle ist nicht der einzige Anknüpfungspunkt. Wirtschaftlich berechtigt kann auch sein, wer eine Struktur auf andere Weise kontrolliert — über Stimmrechte, über vertragliche Absprachen, über die Befugnis, Organe zu bestellen oder abzuberufen, oder bei Trusts über die Stellung als Settlor, Protector oder Begünstigter. Lässt sich über keinen dieser Wege eine Person bestimmen, sehen manche Regelwerke vor, dass ersatzweise die Person in der obersten Leitungsfunktion anzugeben ist. Diese Auffangregel ist eine Notlösung und kein bequemer Ausweg.
Besonderheiten bei Trusts und Stiftungen
Bei Trusts und Stiftungen greift die Logik der Kapitalbeteiligung nicht, weil es keine Anteile im üblichen Sinn gibt. Betrachtet werden stattdessen die beteiligten Rollen: wer die Struktur errichtet hat, wer sie verwaltet, wer Kontroll- oder Aufsichtsbefugnisse hat und wer begünstigt ist. Dass der Begünstigtenkreis teilweise nicht abschliessend bestimmt, sondern nur nach Merkmalen umschrieben ist, macht die Beurteilung zusätzlich anspruchsvoll und erfordert eine sorgfältige Dokumentation der Überlegungen.
Warum die Dokumentation wichtiger ist als das Ergebnis
Bei einer Prüfung wird selten nur das Ergebnis betrachtet, sondern der Weg dorthin. Nachvollziehbar sein muss, welche Beteiligungskette zugrunde gelegt wurde, welche Jurisdiktion massgeblich war, welche Schwelle angewandt wurde und auf welchen Nachweisen die Feststellung beruht. Eine korrekte Feststellung ohne dokumentierte Begründung ist schwer verteidigbar; eine sorgfältig begründete Feststellung, die sich später als überholt erweist, ist es meist schon.
Die Feststellung ist keine Einmalaufgabe
Beteiligungsverhältnisse ändern sich — durch Übertragungen, Erbgänge, Umstrukturierungen oder den Eintritt der nächsten Generation. Eine UBO-Feststellung, die einmal getroffen und nie überprüft wurde, verliert ihren Wert. Deshalb gehört sie an einen periodischen Kontrollzyklus gebunden, statt als abgeschlossener Vorgang abgelegt zu werden. Die Beurteilung selbst bleibt in jedem Fall Aufgabe der verantwortlichen Compliance-Funktion; ein System kann sie strukturieren und dokumentieren, aber nicht ersetzen.
