Datenschutzberatung in Winterthur
Aktualisiert: 2026-10
Arztpraxen, Physiotherapien und andere Gesundheitsfachpersonen bearbeiten Gesundheitsdaten — besonders schützenswerte Personendaten, die zusätzlich dem Berufsgeheimnis unterstehen. Wir prüfen Praxissoftware, Cloud-Dienste, E-Mail und Terminbuchung darauf, ob sie diesen Anforderungen genügen, und setzen die nötigen Massnahmen um.
Ihr Einzugsgebiet: Winterthur
Im Gesundheitsstandort Winterthur arbeiten viele Praxen und Therapien mit moderner Software: Praxissysteme in der Cloud, Online-Terminbuchung, digitale Formulare, Kommunikation mit Patientinnen und Patienten per E-Mail oder Messenger. Jede dieser Lösungen berührt Gesundheitsdaten und damit auch das strafrechtlich geschützte Berufsgeheimnis. Ein Dienstleister, der Patientendaten bearbeitet, muss vertraglich zur Geheimhaltung verpflichtet sein.
Wir prüfen die eingesetzten Systeme, Verträge und Abläufe aus technischer Sicht und schliessen Lücken, etwa bei unverschlüsselter Kommunikation oder bei Dienstleistern ohne passende Vereinbarung. Die Arbeit erfolgt von Zug aus mit einer Bestandesaufnahme vor Ort in Winterthur.
Wie wir liefern
Praxissoftware prüfen
Speicherort, Verschlüsselung, Zugriffsrechte und Vertrag des Anbieters beurteilen.
Kommunikation absichern
Sichere Wege für den Austausch von Befunden und Unterlagen statt unverschlüsselter E-Mail.
Terminbuchung datensparsam
Online-Buchung so gestalten, dass nur die nötigen Angaben erfasst werden.
Geheimhaltung vertraglich
Dienstleister mit Zugang zu Patientendaten zur Geheimhaltung verpflichten.
Warum Innopulse
- —Erfahrung mit besonders schützenswerten Daten.
- —Technische Prüfung von Software und Kommunikation.
- —Klare Abgrenzung zur Rechtsberatung.
Übergeordnete Leistung: Datenschutzberatung
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Häufige Fragen
Dürfen wir Befunde per E-Mail verschicken?
Unverschlüsselte E-Mail ist für Gesundheitsdaten problematisch. Besser sind verschlüsselte Übermittlung, ein Patientenportal oder ein im Gesundheitswesen etablierter sicherer Kanal.
Ist eine Cloud-Praxissoftware zulässig?
Grundsätzlich ja, wenn Speicherort, Verschlüsselung und Vertrag stimmen und der Anbieter zur Geheimhaltung verpflichtet ist.
Braucht unsere Praxis eine Datenschutz-Folgenabschätzung?
Bei umfangreicher Bearbeitung von Gesundheitsdaten oder neuen Technologien kann sie nötig sein. Für eine kleine Praxis mit etablierter Software oft nicht; das klären wir im Einzelfall.
