Datenschutzberatung in Liechtenstein
Aktualisiert: 2026-10
In Liechtenstein gilt die DSGVO als EWR-Recht direkt, ergänzt durch das nationale Datenschutzgesetz. Viele Liechtensteiner Unternehmen arbeiten zugleich eng mit Schweizer Dienstleistern und Kunden. Wir setzen die DSGVO-Pflichten um und regeln die Datenflüsse zwischen Liechtenstein, der Schweiz und Drittstaaten nachvollziehbar.
Ihr Einzugsgebiet: Liechtenstein
Liechtensteiner Unternehmen unterstehen den vollen DSGVO-Pflichten: Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, Meldung von Datenschutzverletzungen innerhalb von 72 Stunden an die Datenschutzstelle, Datenschutz-Folgenabschätzungen und gegebenenfalls ein Datenschutzbeauftragter. Gleichzeitig nutzen viele Betriebe Schweizer IT-Dienstleister, Banken oder Treuhänder. Übermittlungen in die Schweiz sind dank Angemessenheitsbeschluss zulässig, brauchen aber dennoch saubere Verträge.
Im Finanz- und Treuhandsektor kommen strenge Geheimhaltungspflichten hinzu. Wir arbeiten von Zug aus und kommen für Workshops nach Liechtenstein.
Wie wir liefern
DSGVO-Pflichten vollständig
Verzeichnis, Informationspflichten, Betroffenenrechte und DSFA nach DSGVO-Standard.
Flüsse in die Schweiz
Übermittlungen an Schweizer Dienstleister mit passenden Verträgen absichern.
72-Stunden-Meldung
Ablauf, damit eine meldepflichtige Verletzung fristgerecht an die Datenschutzstelle geht.
Datenschutzbeauftragter prüfen
Klären, ob die Pflicht zur Benennung besteht, und die Rolle sinnvoll besetzen.
Warum Innopulse
- —Erfahrung mit DSGVO und revDSG gleichermassen.
- —Technische und organisatorische Umsetzung.
- —Klare Abgrenzung zur Rechtsberatung.
Übergeordnete Leistung: Datenschutzberatung
Passende Angebote
revDSG-Umsetzung für KMU: vom Ist-Zustand zum Nachweis
Ein abgegrenztes Paket, das ein Schweizer KMU von der Unsicherheit zum dokumentierten Stand bringt: Datenflüsse und Dienstleister erfassen, Pflichten bestimmen, Verträge und Auslandübermittlungen prüfen, Datenschutzerklärung-Grundlage liefern und klare Abläufe für Datenschutzverletzungen und Auskunftsbegehren festlegen.
DSGVO- & revDSG-Audit für SaaS
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FRIA & DSFA für KI-Systeme
Dieses Paket erstellt die Folgenabschätzungen, die ein KI-System oft gleichzeitig braucht: die Grundrechte-Folgenabschätzung (FRIA) nach Artikel 27 AI Act und die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) nach Artikel 35 DSGVO — integriert statt doppelt, als ein prüffestes Assessment mit klarer Freigabeentscheidung.
Weitere Regionen
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In der Zentralschweiz gründen oft Fachleute aus der Praxis eine Software — eine Treuhänderin, ein Bauunternehmer, ein Physiotherapeut, der die Lösung für sein eigenes Problem bauen will. Wir übersetzen dieses Branchenwissen in ein SaaS-Produkt mit Mandantentrennung, Abos und Abrechnung, das andere Betriebe derselben Branche nutzen können.
Häufige Fragen
Dürfen wir Daten an Schweizer Dienstleister übermitteln?
Ja. Für die Schweiz besteht ein Angemessenheitsbeschluss. Mit Dienstleistern, die in Ihrem Auftrag verarbeiten, braucht es trotzdem einen Auftragsverarbeitungsvertrag.
Brauchen wir einen Datenschutzbeauftragten?
Wenn Ihre Kerntätigkeit eine umfangreiche regelmässige Überwachung oder die umfangreiche Verarbeitung besonderer Datenkategorien umfasst, in der Regel ja. Andernfalls ist er freiwillig.
Wie schnell muss eine Datenschutzverletzung gemeldet werden?
Innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden an die Datenschutzstelle, sofern ein Risiko für die betroffenen Personen besteht.
