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Innopulse Consulting
Region Liechtenstein

Datenschutzberatung in Liechtenstein

Aktualisiert: 2026-10

Kurz gesagt

In Liechtenstein gilt die DSGVO als EWR-Recht direkt, ergänzt durch das nationale Datenschutzgesetz. Viele Liechtensteiner Unternehmen arbeiten zugleich eng mit Schweizer Dienstleistern und Kunden. Wir setzen die DSGVO-Pflichten um und regeln die Datenflüsse zwischen Liechtenstein, der Schweiz und Drittstaaten nachvollziehbar.

Ihr Einzugsgebiet: Liechtenstein

Liechtensteiner Unternehmen unterstehen den vollen DSGVO-Pflichten: Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, Meldung von Datenschutzverletzungen innerhalb von 72 Stunden an die Datenschutzstelle, Datenschutz-Folgenabschätzungen und gegebenenfalls ein Datenschutzbeauftragter. Gleichzeitig nutzen viele Betriebe Schweizer IT-Dienstleister, Banken oder Treuhänder. Übermittlungen in die Schweiz sind dank Angemessenheitsbeschluss zulässig, brauchen aber dennoch saubere Verträge.

Im Finanz- und Treuhandsektor kommen strenge Geheimhaltungspflichten hinzu. Wir arbeiten von Zug aus und kommen für Workshops nach Liechtenstein.

Wie wir liefern

DSGVO-Pflichten vollständig

Verzeichnis, Informationspflichten, Betroffenenrechte und DSFA nach DSGVO-Standard.

Flüsse in die Schweiz

Übermittlungen an Schweizer Dienstleister mit passenden Verträgen absichern.

72-Stunden-Meldung

Ablauf, damit eine meldepflichtige Verletzung fristgerecht an die Datenschutzstelle geht.

Datenschutzbeauftragter prüfen

Klären, ob die Pflicht zur Benennung besteht, und die Rolle sinnvoll besetzen.

Warum Innopulse

  • —Erfahrung mit DSGVO und revDSG gleichermassen.
  • —Technische und organisatorische Umsetzung.
  • —Klare Abgrenzung zur Rechtsberatung.

Übergeordnete Leistung: Datenschutzberatung

Häufige Fragen

Dürfen wir Daten an Schweizer Dienstleister übermitteln?

Ja. Für die Schweiz besteht ein Angemessenheitsbeschluss. Mit Dienstleistern, die in Ihrem Auftrag verarbeiten, braucht es trotzdem einen Auftragsverarbeitungsvertrag.

Brauchen wir einen Datenschutzbeauftragten?

Wenn Ihre Kerntätigkeit eine umfangreiche regelmässige Überwachung oder die umfangreiche Verarbeitung besonderer Datenkategorien umfasst, in der Regel ja. Andernfalls ist er freiwillig.

Wie schnell muss eine Datenschutzverletzung gemeldet werden?

Innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden an die Datenschutzstelle, sofern ein Risiko für die betroffenen Personen besteht.

LM
Fachlich verantwortet von
Founder & CEO · MSc Innovation Management (FFHS) · Autor von «Identity Over Discipline»
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