Datenschutzberatung in Solothurn
Aktualisiert: 2026-10
Treuhand- und Lohnbüros zwischen Solothurn, Olten und Grenchen bearbeiten Lohn-, Steuer- und Finanzdaten für Dutzende oder Hunderte Kunden. Damit sind sie in der Rolle des Auftragsbearbeiters und tragen eine besondere Verantwortung für Datensicherheit. Wir klären die Rollen, setzen die Verträge auf und bringen die Massnahmen auf einen nachweisbaren Stand.
Ihr Einzugsgebiet: Solothurn
Ein Lohnbüro kennt die Löhne, Sozialversicherungsdaten und oft auch Gesundheitsinformationen der Mitarbeitenden seiner Kunden. Ein Treuhandbüro sieht Bankauszüge, Steuerdaten und Vermögensverhältnisse. Für jeden Kunden braucht es eine klare Regelung der Auftragsbearbeitung, und die eigenen Systeme müssen so abgesichert sein, dass die Daten eines Kunden nicht bei einem anderen landen.
Zunehmend fragen auch die Kunden selbst nach: Wo liegen unsere Daten, welche Software nutzen Sie, wer hat Zugriff? Wir erarbeiten eine Dokumentation, mit der Sie solche Fragen in Minuten beantworten. Die Arbeit erfolgt von Zug aus; für den Workshop kommen wir in den Kanton Solothurn.
Wie wir liefern
Rolle klären
Für welche Bearbeitungen Sie Auftragsbearbeiter sind und wo Sie selbst verantwortlich sind.
Musterverträge
Eine Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung, die für alle Kunden einheitlich verwendet werden kann.
Mandantentrennung
Ablage und Software so organisiert, dass Kundendaten strikt getrennt bleiben.
Kundenanfragen beantworten
Eine Kurzdokumentation zu Systemen, Speicherorten und Massnahmen für Kundenfragen.
Warum Innopulse
- —Erfahrung mit Mandanten- und Berechtigungskonzepten.
- —Technische und organisatorische Umsetzung.
- —Klare Abgrenzung zur Rechtsberatung.
Übergeordnete Leistung: Datenschutzberatung
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Häufige Fragen
Sind wir als Lohnbüro Auftragsbearbeiter?
Für die Lohnverarbeitung im Auftrag Ihrer Kunden in aller Regel ja. Für eigene Zwecke, etwa Ihre Kundenverwaltung, sind Sie selbst verantwortlich.
Brauchen wir mit jedem Kunden einen Vertrag?
Ja, die Auftragsbearbeitung muss vertraglich oder durch Gesetz geregelt sein. Eine einheitliche Vereinbarung als Teil der Geschäftsbedingungen ist praktikabel.
Dürfen wir Cloud-Buchhaltungssoftware einsetzen?
Ja, wenn Speicherort, Verschlüsselung und Vertrag des Anbieters stimmen und Ihre Kunden darüber informiert sind.
