Die Wahl zwischen Einzelfirma und GmbH wird oft als Steuerfrage geführt und ist in Wahrheit vor allem eine Haftungs- und Kostenfrage. Beide Formen funktionieren; sie passen zu unterschiedlichen Situationen.
Die Einzelfirma
Sie entsteht durch die Tätigkeit selbst, ohne Kapital und ohne Beurkundung. Ein Eintrag ins Handelsregister ist ab einem bestimmten Jahresumsatz erforderlich, darunter freiwillig.
Der entscheidende Punkt ist die Haftung: Es gibt keine Trennung zwischen Geschäfts- und Privatvermögen. Für Verbindlichkeiten des Geschäfts wird mit dem gesamten Privatvermögen gehaftet.
Steuerlich wird der Gewinn zusammen mit dem übrigen Einkommen der Inhaberin besteuert. Es gibt keine zweite Ebene, was die Sache einfach macht — und bei hohen Gewinnen zu einer hohen Progression führt.
Sozialversicherungsrechtlich gilt die Inhaberin als selbstständig. Das bedeutet: keine Arbeitslosenversicherung, und die berufliche Vorsorge ist freiwillig.
Die GmbH
Sie verlangt ein Stammkapital von mindestens 20 000 Franken, eine Beurkundung und den Eintrag ins Handelsregister. Sie ist eine eigene juristische Person.
Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Diese Beschränkung hat allerdings Grenzen: Banken verlangen bei Krediten regelmässig persönliche Sicherheiten, und bei Sorgfaltspflichtverletzungen kann die Geschäftsführung persönlich haften.
Steuerlich wird zweistufig besteuert — Gewinn beim Unternehmen, Ausschüttung bei der Empfängerin, mit einer Teilbesteuerung zur Milderung. Ob das insgesamt günstiger ist als die Einzelfirma, hängt von der Gewinnhöhe und der persönlichen Situation ab.
Als angestellte Geschäftsführerin ist man sozialversicherungsrechtlich unselbstständig — mit Arbeitslosenversicherung und obligatorischer beruflicher Vorsorge.
Wann welche Form passt
Die Einzelfirma passt für den Start mit geringem Risiko, überschaubaren Umsätzen und ohne Fremdkapital. Sie ist schnell, günstig und im Aufwand minimal.
Die GmbH passt, sobald eines von vier Dingen zutrifft: nennenswertes Haftungsrisiko aus der Tätigkeit, mehrere Beteiligte, Bedarf an Fremdkapital oder Investoren, oder Kunden, die eine Kapitalgesellschaft als Vertragspartner erwarten.
Der letzte Punkt wird unterschätzt: Grössere Auftraggeber im Geschäftskundenbereich schliessen mit Einzelfirmen teils nicht ab, aus Gründen der Scheinselbstständigkeit und der Ausfallsicherheit.
Der Wechsel
Von der Einzelfirma in die GmbH zu wechseln, ist ein üblicher und geordneter Vorgang — die Einbringung des Geschäfts erfolgt gegen Anteile, unter Bedingungen, die steuerneutral gestaltet werden können.
Der umgekehrte Weg ist aufwendiger. Deshalb ist es vertretbar, mit der Einzelfirma zu starten und später zu wechseln, wenn eine der obigen Bedingungen eintritt.
Was die Entscheidung nicht sein sollte
Ein Statusargument. Die Rechtsform sagt nichts über Ernsthaftigkeit oder Qualität aus, und eine GmbH ohne Substanz beeindruckt niemanden, der genauer hinsieht.
Ebenso wenig sollte sie aus einer Steuerersparnis abgeleitet werden, die auf einer Modellrechnung beruht. Die Belastung hängt von Gewinnhöhe, Wohnsitzgemeinde, Lohn-Dividenden-Aufteilung und persönlicher Situation ab — das ist eine Rechnung für den Einzelfall, keine allgemeine Regel.

