Das Schweizer Steuersystem ist für Gründerinnen zunächst verwirrend, weil auf drei Ebenen besteuert wird und die Belastung je nach Gemeinde erheblich schwankt. Wer die Struktur versteht, kann die wichtigsten Entscheidungen aber ohne Spezialwissen treffen.
Die drei Ebenen
Bund, Kanton und Gemeinde erheben je eigene Steuern. Der Bund hat einen einheitlichen Satz auf den Gewinn; Kanton und Gemeinde setzen ihre Sätze selbst fest.
Daraus folgt, dass die Gesamtbelastung zwischen Gemeinden im selben Kanton unterschiedlich ausfällt — und zwischen Kantonen deutlich. Ein Vergleich, der nur Kantone gegenüberstellt, greift zu kurz.
Auf Kantons- und Gemeindeebene kommt zur Gewinnsteuer eine Kapitalsteuer auf das Eigenkapital. Sie fällt auch dann an, wenn kein Gewinn erzielt wurde — für Gesellschaften mit hohem Eigenkapital und wenig Ertrag ist das relevant.
Die Entscheidung, die am meisten ausmacht
Für Inhaberinnen, die im eigenen Unternehmen arbeiten, ist die Aufteilung zwischen Lohn und Dividende die folgenreichste steuerliche Frage.
Lohn ist beim Unternehmen abzugsfähig, unterliegt aber den Sozialversicherungsbeiträgen. Dividenden sind es nicht, dafür wird der Gewinn zuerst beim Unternehmen besteuert und die Ausschüttung dann beim Empfänger — mit einer Teilbesteuerung, die die Doppelbelastung mildert.
Es gibt keine allgemein richtige Aufteilung. Ein sehr niedriger Lohn bei hoher Ausschüttung wird von den Sozialversicherungen als Umgehung geprüft und kann aufgerechnet werden. Ein branchenüblicher Lohn ist deshalb der sichere Ausgangspunkt.
Zu bedenken ist ausserdem: Beiträge in die berufliche Vorsorge setzen Lohn voraus. Wer sich fast nur über Dividenden bezahlt, baut keine Vorsorge auf.
Mehrwertsteuer
Die Pflicht entsteht ab einem bestimmten weltweiten Jahresumsatz. Darunter besteht die Möglichkeit, sich freiwillig zu unterstellen.
Freiwillig sinnvoll ist das, wenn erhebliche Vorsteuern anfallen — etwa bei Investitionen in Ausrüstung oder bei hohem Bezug von Dienstleistungen — und wenn die Kunden selbst vorsteuerabzugsberechtigt sind. Bei Privatkunden macht die Unterstellung das Angebot dagegen teurer.
Für Dienstleistungen an Empfänger im Ausland gelten eigene Regeln zum Leistungsort. Für Anbieter digitaler Leistungen an EU-Kunden kommt zusätzlich die EU-Systematik ins Spiel — das ist der Punkt, an dem sich Beratung lohnt.
Quellensteuer
Für Angestellte ohne Niederlassungsbewilligung ist die Steuer vom Lohn abzuziehen und abzuliefern. Das ist eine Pflicht des Unternehmens, keine des Angestellten.
Die Tarife unterscheiden sich nach Kanton und persönlicher Situation. Wer international rekrutiert, sollte das im Ablauf der Lohnabrechnung von Beginn an vorsehen statt nachträglich.
Verlustverrechnung
Verluste lassen sich über mehrere Folgejahre mit Gewinnen verrechnen. Für Unternehmen, die in den ersten Jahren Verluste schreiben, ist das ein wesentlicher Faktor.
Wichtig ist, die Verluste sauber auszuweisen und die Frist im Blick zu behalten — sie ist begrenzt, und nicht verrechnete Verluste verfallen.
Was sich früh lohnt
Ein Treuhandmandat für die Lohn- und Sozialversicherungsabrechnung. Diese Abläufe sind fehleranfällig, die Korrektur ist aufwendig, und die Kosten sind überschaubar.
Eine saubere Trennung von privaten und geschäftlichen Zahlungen ab dem ersten Tag. Die nachträgliche Entflechtung kostet mehr als jede Buchhaltungssoftware.
Und eine frühzeitige Abklärung der Mehrwertsteuersituation, wenn ins Ausland verkauft wird. Das ist der Bereich, in dem nachträgliche Korrekturen am teuersten sind.

