Zug ist als Gründungsstandort bekannt, und ein Teil dieser Bekanntheit beruht auf Erwartungen, die sich nicht erfüllen. Wer eine GmbH hier gründet, sollte den Reiz und die Grenzen kennen — beides ist konkreter, als die Erzählung nahelegt.
Was eine GmbH voraussetzt
Das Stammkapital beträgt mindestens 20 000 Franken und muss vollständig einbezahlt sein. Es wird auf ein Kapitaleinzahlungskonto überwiesen und nach dem Eintrag ins Handelsregister freigegeben. Es ist Betriebsvermögen, kein blockiertes Guthaben — es kann für den Geschäftsbetrieb verwendet werden.
Mindestens eine zeichnungsberechtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz ist erforderlich. Das ist die Hürde, die bei Gründungen aus dem Ausland regelmässig übersehen wird.
Weiter gehören dazu: Statuten, eine öffentliche Beurkundung, der Eintrag ins Handelsregister und die Anmeldung bei den Sozialversicherungen.
Der Ablauf in der Praxis
Zuerst die Firma prüfen — der Name muss im Handelsregister zulässig und unterscheidbar sein. Eine Vorabklärung erspart die Rückweisung nach der Beurkundung.
Dann Statuten aufsetzen und das Kapitaleinzahlungskonto bei einer Bank eröffnen. Diese Kontoeröffnung ist häufig der zeitliche Engpass, besonders bei Beteiligten mit Wohnsitz im Ausland.
Anschliessend die Beurkundung bei einer Notarin, dann die Anmeldung beim Handelsregister. Nach dem Eintrag folgen die Anmeldung bei der Ausgleichskasse, die Prüfung der Mehrwertsteuerpflicht und, sobald angestellt wird, der Anschluss an eine berufliche Vorsorgeeinrichtung und eine Unfallversicherung.
Die Dauer hängt fast vollständig davon ab, wie schnell die Bank das Kapitalkonto eröffnet. Alles andere ist in überschaubarer Zeit erledigt.
Was Zug tatsächlich bietet
Der Kanton hat im schweizweiten Vergleich eine niedrige Gewinn- und Kapitalsteuerbelastung, und die Gemeinden unterscheiden sich innerhalb des Kantons zusätzlich. Das ist real und einer der Gründe für die Konzentration von Unternehmen.
Hinzu kommt eine Verwaltung, die auf Unternehmensgründungen eingespielt ist, und ein Umfeld, in dem sich Dienstleister für Recht, Treuhand und Finanzierung konzentriert haben.
Was Zug nicht bietet
Einen steuerlichen Vorteil ohne tatsächliche Präsenz. Massgeblich für die Besteuerung ist der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung, nicht die Adresse im Handelsregister.
Eine Domiziladresse ohne Betrieb vor Ort ist damit kein Steuermodell, sondern ein Risiko: Führt die tatsächliche Leitung anderswo, kann die dortige Behörde die Besteuerung beanspruchen.
Ebenso wenig bietet Zug einen Vorteil bei den Lebenshaltungs- und Bürokosten — beide gehören zu den höchsten im Land. Wer nur wegen der Steuern kommt, sollte gegenrechnen.
Die laufenden Pflichten
Buchführung nach den Vorgaben des Obligationenrechts, jährliche Erstellung eines Abschlusses, eine Generalversammlung und die Einreichung der Steuererklärung.
Eine ordentliche Revision entfällt für kleinere Gesellschaften; unter bestimmten Voraussetzungen kann auch die eingeschränkte Revision abgewählt werden, sofern die Zahl der Vollzeitstellen unter der massgeblichen Schwelle liegt und alle Gesellschafter zustimmen.
Die Mehrwertsteuerpflicht beginnt ab einem bestimmten Jahresumsatz. Eine freiwillige Unterstellung kann sinnvoll sein, wenn erhebliche Vorsteuern anfallen.
Der ehrliche Rat
Für ein Unternehmen, das tatsächlich in oder um Zug tätig ist, ist der Standort eine gute Wahl. Für ein Unternehmen, dessen Leitung anderswo sitzt, ist er es nicht — unabhängig davon, was Anbieter von Domiziladressen versprechen.
Und für ein Vorhaben, das noch keinen Umsatz hat, ist die Einzelfirma oft der geeignetere Einstieg. Die Umwandlung in eine GmbH ist später möglich und einfacher als der umgekehrte Weg.

