Banken und Versicherungen betreiben seit Jahren statistische Modelle für Kreditentscheidungen, Betrugserkennung und Kundensegmentierung. Viele dieser Systeme fallen unter Annex III des EU AI Act als Hochrisiko-KI. Gleichzeitig existiert in Deutschland bereits die BaFin-Orientierungshilfe zu KI in Finanzinstituten, und die MaRisk-Novelle 2024 hat explizite KI-Anforderungen.
Dieser Leitfaden erklärt in sieben Abschnitten das regulatorische, technische und operative Bild rund um KI im Banken- und Finanzdienstleistungssektor: was die Anforderungen konkret sind, wer wann betroffen ist, wie Sie implementieren — und was typische Fehler sind, die DACH-Unternehmen machen.
Wo KI im Finanzsektor auf Anhang III trifft
Banken und Versicherungen betreiben seit Jahren statistische Modelle für Kreditentscheidungen, Betrugserkennung und Kundensegmentierung. Viele dieser Systeme fallen unter Annex III des EU AI Act als Hochrisiko-KI. Gleichzeitig existiert in Deutschland bereits die BaFin-Orientierungshilfe zu KI in Finanzinstituten, und die MaRisk-Novelle 2024 hat explizite KI-Anforderungen. Die praktische Frage ist: Wen trifft das konkret, und ab wann? Im Bereich KI im Banken- und Finanzdienstleistungssektor ist die Antwort selten binär — es gibt einen Anwendungsbereich, in dem die vollen Anforderungen greifen, und Grenzfälle, die Einzelfallprüfung brauchen.
Die folgenden Punkte umreissen den harten Kern dessen, was zu wissen ist:
- Kreditscoring gilt als Hochrisiko-KI (Annex III Ziffer 5b)
- Betrugserkennung kann je nach Ausgestaltung Artikel 6 unterliegen
- BaFin-MaRisk AT 9 fordert Modellrisikomanagement zusätzlich
- Konformitätsbewertung nach Artikel 43 ab 2. Dezember 2027 Pflicht
Kreditwürdigkeitsprüfung und Risikobewertung im Detail
Die folgenden Punkte sind der operative Kern von KI im Banken- und Finanzdienstleistungssektor — das, was tatsächlich in Prozessen, Verträgen und Systemen abgebildet sein muss. Jeder Punkt hat Implementierungskonsequenzen, die über reine Compliance hinausgehen und die Geschäftspraxis formen.
- Kreditscoring gilt als Hochrisiko-KI (Annex III Ziffer 5b)
- Betrugserkennung kann je nach Ausgestaltung Artikel 6 unterliegen
- BaFin-MaRisk AT 9 fordert Modellrisikomanagement zusätzlich
- Konformitätsbewertung nach Artikel 43 ab 2. Dezember 2027 Pflicht
- Bussgelder bis zu 35 Mio. EUR oder 7% des Jahresumsatzes
- FINMA-Aufsicht in der Schweiz parallel relevant
Der Anschluss an bestehende Aufsichtsanforderungen
Von der Theorie zur Umsetzung: KI im Banken- und Finanzdienstleistungssektor erfordert meist mehrere parallele Workstreams. Ein typischer Projektplan sieht drei Phasen:
Was für Schweizer Institute mit EU-Bezug gilt
In der Schweiz, Deutschland und Österreich gelten teilweise unterschiedliche Regeln und Marktrealitäten. Für KI im Banken- und Finanzdienstleistungssektor bedeutet das konkret:
Wo anzusetzen ist
Wer mit KI im Banken- und Finanzdienstleistungssektor beginnen will, hat einen klaren nächsten Schritt: eine strukturierte Gap-Analyse zwischen Ist- und Soll-Zustand. Der Aufwand hängt davon ab, wie viele Systeme betroffen sind und wie gut der Ist-Zustand dokumentiert ist; Gespräche mit den Fachbereichen machen dabei den grösseren Teil aus.

