Jedes Mandat beginnt mit einer Vereinbarung, ob ausdrücklich oder stillschweigend. Ein klar formulierter Mandatsvertrag mit Mandatsbedingungen schafft Klarheit über Leistung, Honorar und Zusammenarbeit und beugt Missverständnissen vor.
Rechtliche Einordnung
Mandate von Anwältinnen, Treuhändern und Beratern sind in der Schweiz in aller Regel Aufträge nach Art. 394 ff. des Obligationenrechts. Geschuldet ist ein sorgfältiges Tätigwerden im Interesse der Mandantin, nicht ein bestimmter Erfolg wie der Gewinn eines Prozesses. Abweichend kann ein Werkvertrag vorliegen, wenn ein konkretes Ergebnis geschuldet ist, etwa ein bestimmtes Gutachten zu einem fixen Preis.
Die zentralen Pflichten
Die beauftragte Person haftet für getreue und sorgfältige Ausführung (Art. 398 OR), muss auf Verlangen Rechenschaft ablegen und herausgeben, was ihr aus dem Mandat zugekommen ist (Art. 400 OR). Hinzu kommen für Anwältinnen und Anwälte die Berufsregeln, etwa das Berufsgeheimnis und die Pflicht, Interessenkonflikte zu vermeiden.
Jederzeitige Beendigung
Ein Auftrag kann von beiden Seiten jederzeit widerrufen oder gekündigt werden (Art. 404 OR). Erfolgt die Beendigung zur Unzeit, schuldet die beendende Seite Ersatz des dadurch entstandenen Schadens. Diese Regel ist nach der Rechtsprechung zwingend und lässt sich vertraglich nicht wegbedingen.
Was in Mandatsbedingungen gehört
Umfang des Mandats, Honorar und Abrechnung, Vorschüsse, Kommunikationswege, Aufbewahrung von Akten, Umgang mit Personendaten und zunehmend der Einsatz von IT- und KI-Werkzeugen. Eine kurze Regelung, wie KI eingesetzt wird und welche Schutzmassnahmen gelten, schafft Transparenz gegenüber Mandanten; die Hintergründe beschreibt der Beitrag KI in Kanzleien und Treuhandbüros.
Digitale Mandatsführung
Mandatsvertrag und Mandatsbedingungen lassen sich heute digital abschliessen und verwalten. Wichtig ist, dass Annahme und Version der Bedingungen nachvollziehbar dokumentiert sind und die Ablage dem Berufsgeheimnis genügt.
