KYB steht für Know Your Business und bezeichnet die Prüfung eines Unternehmens, mit dem man eine Geschäftsbeziehung eingeht. Wo KYC nach der Identität einer natürlichen Person fragt, fragt KYB nach der Gesellschaft — und letztlich nach den Menschen dahinter. Für Family Offices, Treuhänder und Vermögensverwalter ist KYB der Normalfall, weil ihre Vertragsparteien häufig Gesellschaften, Stiftungen oder Trusts sind.
Was geprüft wird
Erstens die Existenz und Identität der Gesellschaft: Firma, Rechtsform, Sitz und Registernummer, belegt durch einen aktuellen Handelsregisterauszug oder ein gleichwertiges Dokument. Zweitens die Vertretung: Organe und Zeichnungsberechtigte, und ob die handelnde Person tatsächlich befugt ist. Drittens die Geschäftstätigkeit: Was tut die Gesellschaft, in welchen Ländern, mit welchem Zweck. Viertens die Eigentums- und Kontrollstruktur bis zu den natürlichen Personen, also zum Kontrollinhaber oder zum wirtschaftlich Berechtigten.
Die Kette bis zum Menschen
Der anspruchsvolle Teil ist die vierte Frage. Gehört eine Gesellschaft einer anderen Gesellschaft, die wiederum einer Stiftung gehört, ist mit dem ersten Registerauszug wenig gewonnen. KYB ist erst abgeschlossen, wenn jede Ebene dokumentiert und jede kontrollierende natürliche Person identifiziert ist. Für jede dieser Personen schliesst sich dann eine KYC-Prüfung an, inklusive Sanktionsscreening und PEP-Abklärung.
Das Transparenzregister als Quelle
Seit dem 1. Oktober 2026 können Finanzintermediäre und Beratende im Rahmen ihrer GwG-Pflichten das Schweizer Transparenzregister einsehen. Für Schweizer Gesellschaften ist das eine wertvolle Abgleichsquelle. Es bleibt aber eine Quelle unter mehreren: Die eigene Feststellung bleibt Pflicht, und Abweichungen zwischen Register und eigener Abklärung sind zu klären statt zu übergehen.
Typische Lücken
Veraltete Registerauszüge, die bei Aufnahme der Beziehung eingeholt und nie erneuert wurden. Zeichnungsberechtigungen, die nach einem Wechsel im Verwaltungsrat nicht nachgeführt sind. Ausländische Zwischengesellschaften, bei denen ein Gründungsdokument vorliegt, aber kein aktueller Nachweis über die Eigentümer. Und eine Geschäftstätigkeit, die im Dossier mit einem Satz beschrieben ist, der zu jeder Firma passen würde.
KYB als laufende Aufgabe
Gesellschaften verändern sich häufiger als Personen: Kapitalerhöhungen, Anteilsverkäufe, Sitzverlegungen, Umfirmierungen. KYB ist deshalb keine Aufnahmeprüfung, sondern Teil der periodischen Überprüfung — mit Auslösern, die eine ausserordentliche Prüfung starten, sobald sich an der Kontrolle etwas ändert.
