Die Frage nach der Herkunft des Vermögens gehört zu den sensibelsten im Umgang mit vermögenden Familien — und zu den wichtigsten. Source of Wealth fragt nicht nach einer einzelnen Überweisung, sondern nach der Geschichte des gesamten Vermögens: Wie ist es entstanden, und passt diese Geschichte zu dem, was heute da ist?
Abgrenzung zu Source of Funds
Die Schwesterfrage ist Source of Funds: Woher stammen die konkreten Mittel, die jetzt eingebracht oder bewegt werden? Ein Unternehmer kann ein plausibles Gesamtvermögen aus einem Firmenverkauf haben, und trotzdem kann eine bestimmte Einzahlung von einem Konto kommen, das nicht zu dieser Geschichte passt. Beide Fragen ergänzen sich, keine ersetzt die andere.
Typische Quellen
Unternehmerische Tätigkeit und Unternehmensverkäufe, Erbschaften und Schenkungen, Erwerbseinkommen aus leitender Stellung, Erträge und Wertzuwachs aus Anlagen, Immobilien, in Einzelfällen auch Lotteriegewinne oder Entschädigungen. In Familienvermögen sind es meist mehrere Quellen über Generationen. Die Dokumentation sollte diese Geschichte in wenigen, klaren Sätzen erzählen und für jede wesentliche Quelle angeben, worauf sich die Aussage stützt.
Welche Belege sinnvoll sind
Für einen Unternehmensverkauf ein Kaufvertrag oder eine öffentliche Mitteilung. Für eine Erbschaft eine Erbbescheinigung oder ein Teilungsvertrag. Für Erwerbseinkommen eine Steuererklärung oder ein Lohnausweis. Für Unternehmertum ein Handelsregisterauszug und Jahresabschlüsse. Öffentliche Quellen wie Medienberichte oder Firmenregister können ergänzen. Das Ziel ist Plausibilität, nicht ein lückenloses Archiv der letzten fünfzig Jahre.
Wann Plausibilisierung nicht genügt
Bei Geschäftsbeziehungen mit erhöhten Risiken verlangt das Geldwäschereigesetz zusätzliche Abklärungen (Art. 6 GwG). Beziehungen mit ausländischen politisch exponierten Personen gelten in jedem Fall als risikoreich. Hier reicht die Erzählung des Kunden nicht; die wesentlichen Aussagen sind mit Dokumenten zu belegen, und die Beurteilung gehört in die Hände einer verantwortlichen Stelle. Das ist der Kern der verstärkten Sorgfaltspflichten.
Nicht bankfähige Vermögen
Besonders anspruchsvoll ist die Abklärung, wenn ein grosser Teil des Vermögens in nicht bankfähigen Werten liegt — Immobilien, Direktbeteiligungen, Kunst. Hier ist nicht nur die Herkunft, sondern schon der Umfang schwerer zu belegen, weil keine Bank einen Auszug liefert. Eine nachvollziehbare Bewertung mit Datum und Methode ist dann Teil der Antwort.
