Nicht jede Geschäftsbeziehung verdient denselben Prüfaufwand. Der risikobasierte Ansatz verlangt, dass Ressourcen dort eingesetzt werden, wo das Risiko liegt. Enhanced Due Diligence ist die Folge auf der hohen Seite der Skala: zusätzliche Abklärungen, eine strengere Freigabe und eine engere Überwachung.
Was erhöhte Risiken auslöst
Das Schweizer Geldwäschereigesetz verpflichtet zu zusätzlichen Abklärungen, wenn eine Geschäftsbeziehung oder Transaktion ungewöhnlich erscheint oder Anhaltspunkte für Geldwäscherei bestehen (Art. 6 GwG). Beziehungen mit ausländischen politisch exponierten Personen gelten in jedem Fall als risikoreich. Weitere typische Kriterien sind Sitz oder Wohnsitz in Ländern mit erhöhtem Risiko, komplexe Strukturen mit Sitzgesellschaften, hohe Vermögenswerte, ungewöhnliche Transaktionsmuster und negative Medienberichte.
Was zusätzlich abgeklärt wird
Im Zentrum stehen die Herkunft des Vermögens und die Herkunft der eingebrachten Mittel, der wirtschaftliche Hintergrund und Zweck der Beziehung sowie die Plausibilität grösserer Transaktionen. Anders als bei der Basisprüfung genügt die Auskunft des Kunden nicht: Wesentliche Aussagen werden mit Dokumenten oder verlässlichen Drittquellen belegt, und das Adverse-Media-Screening wird vertieft.
Wer freigibt
Die Aufnahme und Weiterführung von Beziehungen mit erhöhten Risiken gehört nicht in die alleinige Entscheidung der kundenbetreuenden Person. Die einschlägigen Regelwerke sehen eine Zustimmung einer übergeordneten Stelle oder der Geschäftsleitung vor. In kleinen Strukturen ist das oft dieselbe Person wie die Betreuerin — dann braucht es kompensierende Kontrollen, etwa ein Vier-Augen-Prinzip mit einer externen Compliance-Funktion.
Laufende Überwachung
EDD endet nicht mit der Aufnahme. Risikoreiche Beziehungen werden häufiger überprüft, Transaktionen enger überwacht und Auslöser für eine ausserordentliche Prüfung tiefer angesetzt. Die Risikoeinstufung selbst ist regelmässig zu bestätigen: Eine Person, die ein politisches Amt abgibt, bleibt nicht automatisch für immer im höchsten Risiko, und umgekehrt.
Häufige Schwachstelle
Die häufigste Schwäche ist nicht fehlender Aufwand, sondern fehlende Nachvollziehbarkeit. Es wurde abgeklärt, aber niemand kann zeigen, was, mit welchem Ergebnis und wer entschieden hat. Ein sauberer Audit-Trail ist deshalb kein Zusatz, sondern Teil der Sorgfaltspflicht.
