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Innopulse Consulting
Stadt Berlin

EU-AI-Act-Compliance in Berlin

Aktualisiert: 2026-10

Kurz gesagt

Berliner Startups bauen KI häufig direkt ins eigene Produkt — und sind damit Anbieter im Sinne des EU AI Act, nicht nur Betreiber. Wir klären Rolle und Risikoklasse je Funktion, setzen die seit August 2026 geltenden Transparenzpflichten um und bereiten Hochrisiko-Fälle auf die Frist am 2. Dezember 2027 vor.

Ihr Einzugsgebiet: Berlin

In der Berliner Gründerszene entstehen viele Produkte, deren Kern ein Sprachmodell oder ein Klassifikator ist: Assistenten, Bewertungs- und Matching-Funktionen, Content-Generierung. Wer ein solches Produkt unter eigenem Namen anbietet, trägt Anbieterpflichten, auch wenn das zugrunde liegende Modell von einem grossen Anbieter stammt. Besonders häufig betroffen sind die Transparenzpflichten nach Artikel 50: Nutzer müssen erkennen können, dass sie mit einer KI interagieren, und synthetische Inhalte müssen ab dem 2. Dezember 2026 maschinenlesbar gekennzeichnet sein.

Kritisch wird es, wenn ein Produkt in einen Anwendungsbereich nach Anhang III fällt, etwa Bewerberauswahl oder Kreditwürdigkeit. Wir arbeiten von unserem Sitz in Zug remote mit Berliner Teams, in kurzen Abstimmungen im Rhythmus Ihrer Sprints; Termine in Berlin vereinbaren wir bei Bedarf.

Wie wir liefern

Rolle je Funktion

Für jede KI-Funktion festhalten, ob Sie Anbieter oder Betreiber sind und warum.

Transparenz im Produkt

Kennzeichnung von KI-Interaktionen und synthetischen Inhalten direkt in Oberfläche und Datenformat umsetzen.

Anhang III früh erkennen

Matching-, Bewertungs- oder Auswahlfunktionen prüfen, bevor sie als Hochrisiko-Fall in die Produktplanung rutschen.

Im Sprint-Rhythmus

Compliance-Aufgaben als Tickets im Backlog statt als separates Projekt neben der Entwicklung.

Warum Innopulse

  • —Eigene KI-Compliance-Produkte im Portfolio.
  • —Technische Umsetzung statt reiner Dokumentation.
  • —Remote-Zusammenarbeit von Zug aus, ohne Scheinbüro.

Übergeordnete Leistung: EU-AI-Act- & Compliance-Beratung

Weitere Regionen

EU-AI-Act-Compliance in München

In München treffen zwei AI-Act-Welten aufeinander: Industrieunternehmen, deren KI in Maschinen und Produkten steckt, und Versicherer, die KI in Tarifierung und Risikobewertung einsetzen. Wir trennen beide Pfade sauber — Anhang I mit Frist August 2028, Anhang III mit Frist Dezember 2027 — und bauen eine Governance, die viele Systeme gleichzeitig trägt.

EU-AI-Act-Compliance in Hamburg

Hamburger Logistik- und Handelsunternehmen setzen KI meist als eingekauftes Werkzeug ein: Routenplanung, Prognosen, Kundendienst, Personaleinsatz. Damit stehen Betreiberpflichten im Vordergrund. Ein Hochrisiko-Fall versteckt sich aber oft im Personalwesen — bei Software, die Bewerbungen vorsortiert oder Schichten nach Leistungsdaten zuteilt.

EU-AI-Act-Compliance in Frankfurt

Am Finanzplatz Frankfurt ist der AI Act eng mit bestehender Aufsicht verzahnt. KI zur Kreditwürdigkeitsprüfung natürlicher Personen ist Hochrisiko nach Anhang III, mit Pflichten ab dem 2. Dezember 2027. Für Finanzinstitute übernimmt die Finanzaufsicht die Marktüberwachung. Wir verbinden die AI-Act-Anforderungen mit Ihrem bestehenden Modellrisikomanagement, statt eine Parallelwelt aufzubauen.

EU-AI-Act-Compliance in Stuttgart

Stuttgarter Zulieferer werden zunehmend von ihren Kunden gefragt, ob die KI in ihren Komponenten AI-Act-konform ist — oft bevor sie selbst wissen, ob sie überhaupt betroffen sind. Wir ordnen KI in Bildverarbeitung, Qualitätsprüfung und Steuerungen ein, klären die Rollenverteilung entlang der Lieferkette und bauen Nachweise auf, die Ihre Kunden akzeptieren.

Häufige Fragen

Wir nutzen ein Modell eines grossen Anbieters. Sind wir trotzdem Anbieter?

Wenn Sie ein KI-System unter eigenem Namen anbieten, in der Regel ja. Die Pflichten des Modellanbieters ersetzen Ihre eigenen Pflichten als Systemanbieter nicht.

Ab wann müssen synthetische Inhalte gekennzeichnet sein?

Die Transparenzpflichten gelten seit dem 2. August 2026; die maschinenlesbare Kennzeichnung synthetischer Inhalte nach Artikel 50 Absatz 2 ab dem 2. Dezember 2026.

Warum ein Beratungspartner aus der Schweiz?

Weil wir die Umsetzung in Software aus eigener Produktpraxis kennen. Die Zusammenarbeit läuft remote; Datenschutz und Verträge sind zwischen der Schweiz und der EU unkompliziert geregelt.

LM
Fachlich verantwortet von
Founder & CEO · MSc Innovation Management (FFHS) · Autor von «Identity Over Discipline»
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