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Innopulse Consulting
Region Deutschfreiburg

Datenschutzberatung in Deutschfreiburg

Aktualisiert: 2026-10

Kurz gesagt

Betriebe in Deutschfreiburg haben oft Mitarbeitende und Kundschaft beider Sprachgruppen. Datenschutzinformationen müssen dann so vorliegen, dass alle Betroffenen sie verstehen. Wir setzen das revDSG im Betrieb um und sorgen dafür, dass die zentralen Dokumente in Deutsch und, über professionelle Übersetzung, in Französisch vorliegen.

Ihr Einzugsgebiet: Deutschfreiburg

Die Informationspflicht nach revDSG verlangt, dass betroffene Personen verständlich erfahren, welche Daten wofür bearbeitet werden. Für französischsprachige Mitarbeitende ist eine Personaldaten-Information nur auf Deutsch kaum verständlich, für französischsprachige Kundinnen und Kunden eine deutsche Datenschutzerklärung ebenso wenig. Gleichzeitig müssen beide Fassungen inhaltlich übereinstimmen.

Wir erarbeiten die Inhalte auf Deutsch, lassen sie professionell übersetzen und halten beide Fassungen bei Änderungen synchron. Für private Unternehmen gilt das Bundesgesetz, unabhängig von der Sprachregion. Die Arbeit erfolgt von Zug aus; für den Workshop kommen wir nach Deutschfreiburg.

Wie wir liefern

Informationen für alle verständlich

Datenschutzerklärung und Mitarbeiterinformation in den Sprachen der Betroffenen.

Fassungen synchron halten

Bei jeder Änderung werden beide Sprachfassungen gemeinsam aktualisiert.

Personaldaten im Blick

Bewerbungen, Lohn und Zeiterfassung mit klaren Zwecken und Fristen.

Professionelle Übersetzung

Französische Texte durch Fachübersetzer, nicht automatisch.

Warum Innopulse

  • —Technische und organisatorische Umsetzung.
  • —Klare Abgrenzung: Französisch über Fachübersetzung.
  • —Klare Abgrenzung zur Rechtsberatung.

Übergeordnete Leistung: Datenschutzberatung

Häufige Fragen

Müssen Datenschutzinformationen zweisprachig sein?

Das Gesetz verlangt verständliche Information. Wenn Betroffene überwiegend Französisch sprechen, ist eine französische Fassung praktisch nötig.

Gilt für uns kantonales oder eidgenössisches Datenschutzrecht?

Für private Unternehmen gilt das eidgenössische revDSG. Kantonales Recht betrifft öffentliche Organe.

Welche Fassung gilt bei Widersprüchen?

Das legen wir fest, und wir sorgen dafür, dass Widersprüche gar nicht erst entstehen.

LM
Fachlich verantwortet von
Founder & CEO · MSc Innovation Management (FFHS) · Autor von «Identity Over Discipline»
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