Datenschutzberatung in Zug
Aktualisiert: 2026-10
Zuger Gesellschaften sind oft Teil internationaler Gruppen oder bedienen Kundschaft in vielen Ländern. Damit stellen sich Datenschutzfragen, die rein lokale Unternehmen nicht kennen: konzerninterne Übermittlungen, die Pflicht zu einem EU-Vertreter, Dokumentation in zwei Sprachen. Wir setzen das von Zug aus um, persönlich und nachweisbar.
Ihr Einzugsgebiet: Zug
In Zug sitzen viele Holding-, Handels- und Dienstleistungsgesellschaften, die Personendaten mit Schwestergesellschaften, Dienstleistern und Kunden in der EU, in den USA oder in Asien austauschen. Jeder dieser Flüsse braucht eine Grundlage: ein angemessenes Datenschutzniveau im Zielland, Standardvertragsklauseln oder eine andere Garantie. Wer ohne Niederlassung in der EU gezielt Personen in der EU anspricht, muss unter Umständen einen Vertreter in der EU benennen.
Die Dokumentation muss in solchen Gruppen meist auf Englisch vorliegen, während Datenschutzerklärung und Mitarbeiterinformation lokal auf Deutsch gebraucht werden. Weil wir in Zug sitzen, finden Workshops mit Geschäftsleitung, Finanz und IT bei Ihnen oder an der Gotthardstrasse statt.
Wie wir liefern
Konzernflüsse kartieren
Welche Daten zwischen welchen Gruppengesellschaften fliessen und auf welcher Grundlage.
EU-Vertreter prüfen
Klären, ob die DSGVO einen Vertreter in der EU verlangt, und die Benennung vorbereiten.
Zweisprachig dokumentieren
Gruppenweite Dokumentation auf Englisch, lokale Informationen auf Deutsch.
Vor Ort in Zug
Workshops und Abstimmungen persönlich, ohne Reiseaufwand.
Warum Innopulse
- —Sitz in Zug.
- —Erfahrung mit internationalen Datenflüssen.
- —Klare Abgrenzung zur Rechtsberatung.
Übergeordnete Leistung: Datenschutzberatung
Passende Angebote
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Ein abgegrenztes Paket, das ein Schweizer KMU von der Unsicherheit zum dokumentierten Stand bringt: Datenflüsse und Dienstleister erfassen, Pflichten bestimmen, Verträge und Auslandübermittlungen prüfen, Datenschutzerklärung-Grundlage liefern und klare Abläufe für Datenschutzverletzungen und Auskunftsbegehren festlegen.
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Häufige Fragen
Braucht unsere Zuger Gesellschaft einen EU-Vertreter?
Wenn Sie keine Niederlassung in der EU haben, aber Personen in der EU gezielt Waren oder Dienstleistungen anbieten oder deren Verhalten beobachten, in vielen Fällen ja. Ausnahmen gibt es für gelegentliche Bearbeitungen mit geringem Risiko.
Dürfen wir Personaldaten an die Muttergesellschaft übermitteln?
Ja, mit einer Grundlage. Liegt die Muttergesellschaft in einem Land ohne angemessenes Schutzniveau, braucht es zusätzliche Garantien wie Standardvertragsklauseln.
Können wir uns persönlich treffen?
Gern. Datenschutz-Workshops mit Geschäftsleitung und IT halten wir bei Ihnen oder in unserem Büro an der Gotthardstrasse 30 ab.
