Datenschutzberatung in St. Gallen
Aktualisiert: 2026-10
In Ostschweizer Produktionsbetrieben stellen sich Datenschutzfragen vor allem rund um Mitarbeitende: Videoüberwachung von Anlagen und Lager, Zutrittssysteme, Zeiterfassung, Telematik in Fahrzeugen. Wir prüfen diese Systeme gegen revDSG und Arbeitsgesetz und gestalten sie so, dass sie ihren Zweck erfüllen, ohne Verhalten unzulässig zu überwachen.
Ihr Einzugsgebiet: St. Gallen
Industriebetriebe installieren Kameras zum Schutz von Anlagen und Lagern, Badge-Systeme für den Zutritt und digitale Zeiterfassung. Jedes dieser Systeme erfasst Daten über Mitarbeitende. Das Arbeitsgesetz verbietet Überwachungssysteme, die das Verhalten der Mitarbeitenden am Arbeitsplatz überwachen sollen; zulässig sind Systeme, die aus anderen Gründen nötig sind, wenn sie verhältnismässig gestaltet sind.
Die Grenze verläuft oft in Details: Kamerawinkel, Speicherdauer, Zugriffsrechte, Auswertungen. Wir gehen diese Details systematisch durch und dokumentieren die Begründung. Die Arbeit erfolgt von Zug aus; die Begehung der Anlagen machen wir vor Ort in der Ostschweiz.
Wie wir liefern
Systeme inventarisieren
Kameras, Zutritt, Zeiterfassung und Telematik mit Zweck, Speicherdauer und Zugriffen erfassen.
Verhältnismässig gestalten
Kamerawinkel, Auflösung und Speicherdauer auf den Zweck begrenzen, nicht auf das technisch Mögliche.
Mitarbeitende informieren
Transparente, verständliche Information über eingesetzte Systeme und ihre Zwecke.
Zugriffe regeln
Wer Aufnahmen oder Auswertungen sehen darf und unter welchen Umständen.
Warum Innopulse
- —Systematische Begehung vor Ort.
- —Technisch fundierte Beurteilung von Überwachungssystemen.
- —Klare Abgrenzung zur Rechtsberatung.
Übergeordnete Leistung: Datenschutzberatung
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Häufige Fragen
Dürfen wir die Produktionshalle mit Kameras überwachen?
Zum Schutz von Anlagen, zur Sicherheit oder zur Qualitätssicherung unter Umständen ja, wenn die Überwachung verhältnismässig ist und nicht dazu dient, das Verhalten der Mitarbeitenden zu kontrollieren. Ausrichtung und Speicherdauer sind entscheidend.
Wie lange dürfen Videoaufnahmen gespeichert werden?
Nur so lange, wie es für den Zweck nötig ist, meist wenige Tage. Längere Speicherung braucht einen konkreten Grund, etwa einen Vorfall.
Dürfen wir Fahrzeuge per GPS orten?
Für Einsatzplanung oder Diebstahlschutz unter Bedingungen ja. Eine dauerhafte Verhaltenskontrolle ist unzulässig; private Fahrten sollten nicht erfasst werden.
