Datenschutzberatung im Aargau
Aktualisiert: 2026-10
In Aargauer Handwerks- und Baubetrieben läuft viel Kommunikation über Messenger, Fotos entstehen auf privaten Smartphones, und Kundendaten liegen in mehreren Cloud-Diensten. Wir regeln das pragmatisch: welche Werkzeuge erlaubt sind, wie mit Fotos und Kundendaten umgegangen wird und was bei einem verlorenen Gerät zu tun ist.
Ihr Einzugsgebiet: Aargau
Ein typischer Gewerbebetrieb hat keine IT-Abteilung, aber viele digitale Werkzeuge: Messenger-Gruppen mit Kunden und Subunternehmern, Baustellenfotos, auf denen Personen und Adressen zu sehen sind, Offerten und Rechnungen in Cloud-Speichern, Mitarbeitende mit privaten Telefonen. Das funktioniert im Alltag gut, bis ein Gerät verloren geht, ein Mitarbeiter austritt oder eine Kundin Auskunft über ihre Daten verlangt.
Wir verbieten nicht, was im Alltag nützt, sondern legen einfache Regeln fest, die eingehalten werden können. Die Umsetzung erfolgt von Zug aus; für den Workshop kommen wir in Ihren Betrieb im Aargau.
Wie wir liefern
Erlaubte Werkzeuge festlegen
Welche Messenger, Cloud-Dienste und Apps geschäftlich genutzt werden, mit kurzer Begründung.
Baustellenfotos regeln
Wo Fotos gespeichert werden, wer Zugriff hat und wann sie gelöscht werden.
Private Geräte absichern
Bildschirmsperre, Trennung von privaten und geschäftlichen Daten und Vorgehen bei Verlust.
Austritte sauber abwickeln
Zugänge entziehen und Geschäftsdaten von privaten Geräten entfernen, wenn jemand geht.
Warum Innopulse
- —Pragmatische Regeln, die im Betrieb funktionieren.
- —Technische Umsetzung aus einer Hand.
- —Klare Abgrenzung zur Rechtsberatung.
Übergeordnete Leistung: Datenschutzberatung
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Häufige Fragen
Dürfen wir WhatsApp mit Kunden nutzen?
Das ist umstritten, weil der Dienst Kontaktdaten aus dem Adressbuch auslesen kann. Eine geschäftliche Messenger-Lösung mit klaren Einstellungen oder ein separates Geschäftsgerät verringert das Risiko deutlich.
Dürfen Mitarbeitende Baustellenfotos auf dem privaten Handy haben?
Besser nicht dauerhaft. Fotos sollten in einen geschäftlichen Speicher übertragen und vom privaten Gerät entfernt werden.
Was tun wir, wenn ein Handy verloren geht?
Gerät sperren oder aus der Ferne löschen, Zugänge ändern und prüfen, ob eine Meldung an den EDÖB nötig ist. Ein kurzer Ablauf dafür gehört zu unseren Regeln.
