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Innopulse Consulting
Kanton Zürich

Datenschutzberatung in Zürich

Aktualisiert: 2026-10

Kurz gesagt

Viele Zürcher IT- und Beratungsunternehmen arbeiten für Banken und Versicherungen und müssen vor jedem Auftrag umfangreiche Datenschutz- und Sicherheitsfragebögen beantworten. Wir bringen Ihre Dokumentation, Verträge und technischen Massnahmen auf einen Stand, mit dem Sie diese Prüfungen belegbar bestehen.

Ihr Einzugsgebiet: Zürich

Der Zürcher Finanzplatz gibt seine Anforderungen an Lieferanten weiter. Wer für eine Bank oder Versicherung Software entwickelt, Daten verarbeitet oder Dienstleistungen erbringt, wird im Rahmen der Auslagerungsvorgaben geprüft: Wo liegen die Daten, wer hat Zugriff, welche Unterauftragnehmer sind beteiligt, wie wird eine Verletzung gemeldet? Wer diese Fragen nur mit Absichtserklärungen beantwortet, verliert Zeit — oder den Auftrag.

Wir erarbeiten die Grundlagen so, dass sie für jeden neuen Fragebogen wiederverwendet werden können: Datenfluss-Übersicht, Liste der Unterauftragnehmer, technische und organisatorische Massnahmen, Meldeablauf. Die Arbeit erfolgt von Zug aus; für den Auftaktworkshop kommen wir nach Zürich.

Wie wir liefern

Fragebogen-tauglich dokumentieren

Eine wiederverwendbare Faktenbasis, aus der sich Antworten auf Lieferantenprüfungen schnell und konsistent ableiten lassen.

Unterauftragnehmer im Griff

Vollständige Liste aller Dienste mit Speicherort, Vertragsgrundlage und Garantien für Auslandübermittlungen.

Massnahmen belegbar

Zugriffskonzept, Verschlüsselung, Protokollierung und Backups so beschrieben, dass sie überprüfbar sind.

Meldeablauf geübt

Wer bei einem Vorfall entscheidet und wie der Auftraggeber fristgerecht informiert wird.

Warum Innopulse

  • —Technische Datenschutz-Umsetzung aus eigener Produktpraxis.
  • —Klare Abgrenzung zur Rechtsberatung.
  • —Dokumentation, die gepflegt werden kann.

Übergeordnete Leistung: Datenschutzberatung

Häufige Fragen

Wir müssen einen Datenschutz-Fragebogen einer Bank beantworten. Könnt ihr helfen?

Ja. Wir erarbeiten mit Ihnen die zugrunde liegende Faktenbasis und die Antworten. Rechtliche Zusicherungen in Verträgen sollte Ihre Rechtsberatung prüfen.

Reicht eine Datenschutzerklärung auf der Website?

Für Lieferantenprüfungen nicht. Gefragt sind Nachweise zu Datenflüssen, Unterauftragnehmern und Massnahmen.

Gilt für uns auch die DSGVO?

Wenn Sie Personen in der EU gezielt Leistungen anbieten oder im Auftrag von EU-Kunden Daten verarbeiten, kann das der Fall sein. Das klären wir zu Beginn.

LM
Fachlich verantwortet von
Founder & CEO · MSc Innovation Management (FFHS) · Autor von «Identity Over Discipline»
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