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Innopulse Consulting
Family Office

Was ist Adverse-Media-Screening?

Kurzdefinition

Adverse-Media-Screening ist die gezielte Suche nach negativen Medienberichten über eine Person oder Gesellschaft, etwa zu Strafverfahren, Korruption, Betrug oder Sanktionsumgehung. Es ergänzt Sanktions- und PEP-Prüfungen um Risiken, die auf keiner Liste stehen, und verlangt eine Beurteilung von Quelle, Aktualität und Relevanz.

Sanktionslisten und PEP-Datenbanken erfassen nur, was jemand offiziell festgehalten hat. Viele Risiken stehen nirgends auf einer Liste: ein laufendes Strafverfahren im Ausland, eine Verwicklung in einen Korruptionsfall, eine Unternehmensinsolvenz mit Vorwürfen gegen die Organe. Adverse-Media-Screening sucht nach diesen Signalen in öffentlich zugänglichen Quellen.

Was als relevant gilt

Relevant sind Berichte, die einen Bezug zu Geldwäscherei und ihren Vortaten haben: Betrug, Korruption, Steuerdelikte, organisierte Kriminalität, Sanktionsumgehung, Menschenhandel, Umweltdelikte. Nicht relevant ist alles, was nur unangenehm ist — ein Rechtsstreit über eine Baubewilligung oder eine Kritik an einem Geschäftsmodell. Die Abgrenzung gehört in die Weisung, sonst entscheidet jede Person nach eigenem Gefühl.

Quellen gewichten

Nicht jede Fundstelle ist gleich viel wert. Ein Bericht einer etablierten Redaktion mit Bezug auf Gerichtsakten wiegt mehr als ein anonymer Blogeintrag. Ein zehn Jahre alter Vorwurf, der mit einem Freispruch endete, ist anders zu bewerten als eine Anklage aus dem laufenden Jahr. Gute Praxis hält fest, welche Quelle gefunden wurde, wie sie eingeschätzt wird und welche Folge das hat: keine, Rückfrage beim Kunden, verstärkte Sorgfaltspflichten oder Ablehnung.

Verhältnismässigkeit

Wie tief recherchiert wird, folgt dem risikobasierten Ansatz. Für eine lokal tätige Person mit transparenter Vermögensherkunft genügt eine Basisrecherche. Für eine Person mit politischer Exposition, Bezug zu Hochrisikoländern oder einer komplexen Struktur ist eine vertiefte Suche angemessen, auch in Sprachen und Medien der betreffenden Länder.

Datenschutz

Daten über verwaltungs- und strafrechtliche Verfolgungen und Sanktionen gelten im Schweizer Datenschutzgesetz als besonders schützenswerte Personendaten. Das verbietet die Recherche nicht, sie ist im Rahmen der gesetzlichen Sorgfaltspflichten gerechtfertigt. Es verlangt aber Zurückhaltung: nur erheben, was für die Beurteilung nötig ist, den Zugriff beschränken und die Ergebnisse nicht für andere Zwecke verwenden. Mehr dazu in unserem Beitrag zum Datenschutz im Family Office.

Einmal oder laufend

Ein Screening bei der Aufnahme ist der Anfang. Bei Beziehungen mit erhöhtem Risiko gehört eine Wiederholung in die periodische Überprüfung, bei bestehenden Beständen in die KYC-Remediation. Ein Treffer, der erst Jahre nach dem Bericht bemerkt wird, ist ein Kontrollmangel, kein Pech.

Quellen und Grundlagen

Rechtsstand Oktober 2026. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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