Datenschutzberatung in Graubünden
Aktualisiert: 2026-10
Wenn Hotels, Bergbahnen und Destination Gästedaten teilen — für Gästekarten, Marketing oder Auswertungen —, stellt sich die Frage, wer wofür verantwortlich ist. Wir klären die Rollen im Partnernetz, regeln den Datenaustausch vertraglich und sorgen dafür, dass Gäste verstehen, was mit ihren Daten geschieht.
Ihr Einzugsgebiet: Graubünden
In Bündner Destinationen fliessen Gästedaten zwischen vielen Stellen: Das Hotel erfasst den Gast, die Destination stellt eine Gästekarte aus, Bergbahnen und Anbieter registrieren Einlösungen, und das Marketing möchte Gäste nach dem Aufenthalt wieder ansprechen. Jede Stelle bearbeitet dieselben Daten zu teils unterschiedlichen Zwecken. Ohne klare Regeln weiss am Ende niemand, wer eine Auskunft erteilt oder eine Löschung umsetzt.
Wir unterscheiden, wo eine Stelle im Auftrag einer anderen arbeitet und wo mehrere Stellen gemeinsam über Zwecke entscheiden, und regeln beides vertraglich. Viele Gäste kommen aus der EU, deren Datenschutzerwartungen mitgedacht werden müssen. Wir arbeiten von Zug aus und kommen für Workshops nach Graubünden.
Wie wir liefern
Rollen im Netz klären
Wer Auftragsbearbeiter ist und wer gemeinsam mit anderen über Zwecke entscheidet, für jeden Datenfluss.
Austausch vertraglich regeln
Vereinbarungen zwischen Destination und Partnern über Zwecke, Zugriffe und Löschung.
Gäste verständlich informieren
Eine Information, die das Zusammenspiel der Partner erklärt, statt viele widersprüchliche Texte.
Marketing mit Einwilligung
Nachträgliche Ansprache nur mit klarer Grundlage und einfacher Abmeldung.
Warum Innopulse
- —Erfahrung mit Partnernetzwerken und Datenflüssen.
- —Technische und organisatorische Umsetzung.
- —Klare Abgrenzung zur Rechtsberatung.
Übergeordnete Leistung: Datenschutzberatung
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Häufige Fragen
Wer muss eine Auskunft erteilen, wenn mehrere Partner beteiligt sind?
Der Gast kann sich an jede verantwortliche Stelle wenden. Die Partner sollten intern regeln, wer die Auskunft koordiniert.
Darf die Destination Hotelgäste für Werbung nutzen?
Nicht ohne Weiteres. Für Werbung braucht es eine klare Grundlage, bei Gästen aus der EU meist eine Einwilligung.
Gilt die DSGVO für unsere Gäste aus der EU?
Wenn Sie Gäste in der EU gezielt ansprechen, kann sie zusätzlich zum revDSG anwendbar sein. Das klären wir im Einzelfall.
