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Family Office

Was ist die EU-AMLR?

Kurzdefinition

Die AMLR ist die EU-Verordnung (EU) 2024/1624 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Sie gilt ab dem 10. Juli 2027 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und ersetzt viele nationale Umsetzungen durch ein einheitliches Regelwerk, unter anderem zu Kundensorgfalt, wirtschaftlich Berechtigten und einer Bargeldobergrenze von 10 000 Euro.

Bisher war das EU-Geldwäschereirecht vor allem Richtlinienrecht: Brüssel gab den Rahmen vor, jeder Mitgliedstaat setzte ihn auf seine Weise um. Das Ergebnis waren 27 unterschiedliche Regelwerke. Mit der AMLR, der Verordnung (EU) 2024/1624, wird der Kern der Pflichten zu unmittelbar geltendem Recht — ein Single Rulebook.

Geltungsbeginn

Die Verordnung gilt im Wesentlichen ab dem 10. Juli 2027. Sie ist Teil eines Pakets mit der Verordnung zur Errichtung der AMLA und der sechsten Geldwäschereirichtlinie, die unter anderem die Register und die nationalen Behörden betrifft. Einzelne Bestimmungen gelten zeitlich gestaffelt.

Was sie regelt

Die AMLR bestimmt, wer Verpflichteter ist, welche Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden gelten, wann vereinfachte und wann verstärkte Sorgfaltspflichten greifen, wie mit politisch exponierten Personen umzugehen ist, welche internen Kontrollen nötig sind und wie wirtschaftlich Berechtigte zu bestimmen sind. Dazu kommt eine EU-weite Obergrenze für Barzahlungen im Handel von 10 000 Euro.

Wirtschaftlich Berechtigte

Eigentum wird ab einer Beteiligung von 25 Prozent oder mehr angenommen, Kontrolle kann auch auf anderem Weg bestehen. Die Verordnung enthält detaillierte Regeln für mehrstufige Strukturen und für Trusts und ähnliche Rechtsgestaltungen. Für bestimmte Kategorien mit höherem Risiko kann die Kommission eine tiefere Schwelle festlegen. Für Familien mit Gesellschaften in der EU heisst das: Die Frage, wer wirtschaftlich berechtigt ist, wird einheitlicher beantwortet, aber nicht einfacher.

Bedeutung für Schweizer Family Offices

Die AMLR gilt nicht in der Schweiz. Sie trifft Schweizer Akteure trotzdem auf drei Wegen. Erstens über Gesellschaften, Trusts und Konten in der EU, die direkt erfasst sind. Zweitens über EU-Banken und -Dienstleister, die die Anforderungen gegenüber ihren Schweizer Gegenparteien durchreichen. Drittens über Liechtenstein, das als EWR-Staat EU-Geldwäschereirecht über das EWR-Abkommen übernimmt; den Zeitpunkt der Übernahme sollte verfolgen, wer dort Strukturen führt.

Vorbereitung

Wer bis Juli 2027 vorbereitet sein will, prüft, welche Teile einer Familienstruktur in der EU liegen, welche Gegenparteien dort sitzen und ob die eigene Dokumentation den einheitlichen Anforderungen standhält. Der Abgleich mit dem Schweizer TJPG ist dabei hilfreich: Beide arbeiten mit der 25-Prozent-Logik, aber nicht mit identischen Details. Vertiefung im Beitrag EU-AMLR ab Juli 2027.

Quellen und Grundlagen

Rechtsstand Oktober 2026. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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