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EU-AMLR ab Juli 2027: was das einheitliche Geldwäschereirecht für Schweizer Family Offices bedeutet

Die EU-Geldwäschereiverordnung gilt ab 10. Juli 2027. Warum sie Schweizer Family Offices und Treuhänder trotzdem trifft und was jetzt vorzubereiten ist.

Leutrim Miftaraj
Leutrim Miftaraj
Gründer & CEO
·7 min Lesezeit

Die Europäische Union hat 2024 ihr Geldwäschereirecht neu geordnet. Herzstück ist die Verordnung (EU) 2024/1624, die AMLR, die im Wesentlichen ab dem 10. Juli 2027 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gilt. Dazu kommen die Verordnung (EU) 2024/1620 zur Errichtung der neuen Behörde AMLA in Frankfurt und die sechste Geldwäschereirichtlinie. Die Schweiz ist an nichts davon gebunden. Für Schweizer Family Offices und Treuhänder mit grenzüberschreitenden Mandaten ist das Paket trotzdem eines der wichtigsten regulatorischen Themen der nächsten zwei Jahre.

Was sich in der EU ändert

Bisher setzte jeder Mitgliedstaat die Geldwäschereirichtlinien auf seine Weise um. Ab 2027 gelten die Kernpflichten als Verordnung direkt und einheitlich: wer verpflichtet ist, welche Sorgfaltspflichten gelten, wann vereinfachte und wann verstärkte Massnahmen greifen, wie mit politisch exponierten Personen umzugehen ist, welche internen Kontrollen nötig sind. Dazu kommt eine EU-weite Obergrenze für Barzahlungen im Handel von 10 000 Euro.

Für Familienstrukturen am wichtigsten sind die Regeln zu den wirtschaftlich Berechtigten. Eigentum wird ab 25 Prozent oder mehr angenommen; Kontrolle kann auch auf anderem Weg bestehen. Die Verordnung enthält detaillierte Vorgaben für mehrstufige Strukturen und für Trusts und ähnliche Rechtsgestaltungen. Für Kategorien mit höherem Risiko kann die Kommission tiefere Schwellen festlegen.

Drei Wege, auf denen die AMLR Schweizer Akteure erreicht

Der erste Weg ist direkt: Gesellschaften, Trusts und Konten in der EU unterliegen dem EU-Recht. Eine Familie mit einer Holding in Luxemburg, einer Immobiliengesellschaft in Deutschland und einem Trust mit Trustee in Irland hat drei Teile ihrer Struktur, für die ab 2027 einheitliche Regeln gelten.

Der zweite Weg ist indirekt und wirkt früher: EU-Banken, Depotbanken und Dienstleister setzen die neuen Anforderungen um und reichen sie an ihre Gegenparteien weiter. Die AMLA erarbeitet technische Standards, die die Erwartungen angleichen. Wer als Schweizer Family Office oder unabhängiger Vermögensverwalter mit EU-Häusern arbeitet, wird die AMLR zuerst an deren Fragebögen bemerken.

Der dritte Weg führt über Liechtenstein. Als EWR-Staat übernimmt Liechtenstein EU-Geldwäschereirecht über das EWR-Abkommen. Wer liechtensteinische Stiftungen oder Gesellschaften verwaltet, sollte verfolgen, wann und wie die AMLR dort übernommen wird.

Schweiz und EU nebeneinander

Seit dem 1. Oktober 2026 hat die Schweiz mit dem TJPG ein eigenes Transparenzregister und mit der GwG-Revision erweiterte Pflichten. Die Logik ist verwandt — 25 Prozent, Kontrolle auf andere Weise, Ersatzregel für die Geschäftsleitung —, die Details sind es nicht vollständig. Für eine Familie mit Gesellschaften in beiden Räumen heisst das: Pro Rechtsträger muss klar sein, welches Regime gilt, welches Register zuständig ist und welche Schwelle angewendet wird. Eine einzige Schwelle für die ganze Familie führt in die Irre; warum, beschreibt unser Beitrag zur UBO-Ermittlung über Jurisdiktionen hinweg.

Was jetzt vorzubereiten ist

  • Strukturinventar: Welche Rechtsträger, Konten und Trusts einer Familie liegen in der EU oder in Liechtenstein, und welche Gegenparteien sitzen dort?
  • Berechtigte pro Jurisdiktion: Für jeden Rechtsträger die wirtschaftlich Berechtigten nach dem dort geltenden Recht festhalten, mit Herleitung.
  • Dokumentationsstand: Halten Vermögensherkunft, Risikoeinstufung und Screening-Ergebnisse einem einheitlicheren, strengeren Massstab stand?
  • Gegenparteien: Mit den EU-Banken klären, welche Unterlagen sie ab wann verlangen, statt auf den Fragebogen zu warten.
  • Abläufe: Änderungen in der Struktur an alle betroffenen Register und Gegenparteien koppeln, nicht nur an das Schweizer Register.

Register und Zugang

Ein Nebenaspekt mit Folgen: Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom November 2022 ist der allgemeine öffentliche Zugang zu den EU-Registern weggefallen; Einsicht setzt ein berechtigtes Interesse voraus. Das neue Paket regelt diesen Zugang einheitlich. Für Verpflichtete, die Register im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten nutzen, wird der Zugang klarer, für die Öffentlichkeit bleibt er eingeschränkt. In der Schweiz war das Register von Beginn an nicht öffentlich.

Einordnung

Die AMLR ändert für eine gut dokumentierte Schweizer Struktur nicht alles. Sie erhöht aber die Wahrscheinlichkeit, dass Lücken auffallen — bei einer EU-Bank, bei einer Due Diligence, bei einer Transaktion. Wer die Struktur einmal sauber festhält und die Berechtigten pro Jurisdiktion beurteilt, ist für beide Regime gerüstet. In FLIORE wird jeder wirtschaftlich Berechtigte nach den Regeln seiner eigenen Jurisdiktion beurteilt, von der EU-Schwelle bis zum Schweizer Regime. Vertiefende englischsprachige Leitfäden zur AMLR und zu Schwellen nach Ländern stehen im Wissenshub von FLIORE.

Über den Autor
Leutrim Miftaraj
Leutrim Miftaraj
Gründer & CEO · Innopulse Consulting

Gründer und leitender Ingenieur von Innopulse Consulting. MSc Innovation Management (FFHS). Autor von „Identity Over Discipline".

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