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Family Office

Was ist das Formular A?

Kurzdefinition

Formular A ist das in der Schweiz gebräuchliche Formular, mit dem die Vertragspartei einer Bank oder eines Finanzintermediärs schriftlich erklärt, wer an den eingebrachten Vermögenswerten wirtschaftlich berechtigt ist. Es stammt aus der Sorgfaltspflichtvereinbarung der Banken (VSB) und hat Geschwister für Kontrollinhaber, Trusts, Stiftungen und Versicherungsmäntel.

Wer in der Schweiz ein Konto für eine Gesellschaft, eine Stiftung oder eine Drittperson eröffnet, begegnet früher oder später dem Formular A. Es dient der Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten an Vermögenswerten und geht auf die Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken (VSB) zurück. Viele Selbstregulierungsorganisationen verwenden gleichwertige Formulare.

Wann es verlangt wird

Grundsätzlich wird das Formular eingeholt, wenn die Vertragspartei nicht selbst wirtschaftlich berechtigt ist oder daran Zweifel bestehen. Bei Sitzgesellschaften ist es der Regelfall, weil eine solche Gesellschaft Vermögen hält, aber nicht selbst die Person ist, der es letztlich zusteht. Auch bei ungewöhnlichen Vollmachten oder wenn die finanziellen Verhältnisse der Vertragspartei nicht zu den Vermögenswerten passen, ist es angezeigt.

Was es enthält

Name, Vorname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Wohnsitzadresse jeder wirtschaftlich berechtigten Person sowie die Unterschrift der Vertragspartei. Die Vertragspartei erklärt damit schriftlich, wem die Vermögenswerte zuzurechnen sind, und verpflichtet sich, Änderungen mitzuteilen. Das Formular weist darauf hin, dass vorsätzlich falsche Angaben als Urkundenfälschung (Art. 251 StGB) strafbar sind. Diese Warnung ist bewusst gesetzt: Die Erklärung hat Beweisfunktion.

Die Geschwister: K, T, S und I

Für operativ tätige Gesellschaften wird nicht Formular A, sondern Formular K verwendet; es hält den Kontrollinhaber fest. Für Trusts gibt es Formular T mit Angaben zu Settlor, Trustee, Protector und Begünstigten. Formular S betrifft Stiftungen und ähnliche Verbindungen, Formular I Lebensversicherungen mit separater Konto- und Depotführung. Die Wahl des richtigen Formulars ist keine Formalie, weil jedes eine andere Frage beantwortet.

Häufige Fehler

Der häufigste Fehler ist ein Formular, das einmal ausgefüllt und nie wieder angesehen wird, obwohl sich die Struktur geändert hat. Der zweite ist die unkritische Übernahme: Das Formular ist eine Erklärung der Vertragspartei, die der Finanzintermediär plausibilisieren muss. Passt die Angabe nicht zu dem, was über Herkunft und Umfang des Vermögens bekannt ist, sind weitere Abklärungen nötig, etwa zur Herkunft des Vermögens.

Formular A und das Transparenzregister

Seit dem 1. Oktober 2026 können Finanzintermediäre das Transparenzregister als zusätzliche Quelle nutzen. Das Formular ersetzt es nicht, und das Register ersetzt das Formular nicht: Das Register erfasst die Kontrolle über juristische Personen, das Formular A die Berechtigung an konkreten Vermögenswerten. Bei Familienstrukturen mit Sitzgesellschaften fallen diese beiden Antworten nicht selten auseinander.

Quellen und Grundlagen
  • Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken (VSB), Formulare A, K, S, T und I
  • Schweizerisches Strafgesetzbuch, Art. 251 (Urkundenfälschung)

Rechtsstand Oktober 2026. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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